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Verkehrsrechtliche Anordnungen und Genehmigungen

Verkehrsrechtliche Anordnungen und Genehmigungen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten uns mittwochs sehr gerne Zeit nehmen, um die Vielzahl von schriftlichen Anfragen eingehend zu bearbeiten, damit Sie zeitnah eine Rückmeldung von uns erhalten.

Die Abteilung Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit ist daher mittwochs telefonisch nicht erreichbar.

In dringenden Fällen kontaktieren Sie uns mittwochs bitte per E-Mail unter der Adresse strassenverkehrsamt@landkreis-waldshut.de, oder – in Notfällen – telefonisch unter der Nummer 07751 86 2302.

An allen anderen Wochentagen sind wir zu den bekannten Servicezeiten telefonisch und per E-Mail sehr gerne für Sie da.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Hiermit können wir Sie unterstützen:

Hinweis zur Beantragung von Parkerleichterungen:

Antragsteller mit Wohnsitz in Waldshut-Tiengen stellen Ihren Antrag bitte im Rathaus Waldshut-Tiengen.

Antragsteller mit Wohnsitz in Murg, Herrischried, Rickenbach und Bad Säckingen stellen Ihren Antrag bitte im Rathaus Bad Säckingen.