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Sie sehen ein dicht gefülltes Bild, das eine große Ansammlung verschiedener Verkehrsschilder zeigt. Grüne Blätter einer Pflanze ranken sich um einen hölzernen Pfosten in der Mitte des Bildes.  Links und in der Mitte sind viele blaue, runde Schilder mit weißen Pfeilen und rote Warndreiecke gestapelt. Rechts sind weitere Schilder zu sehen, darunter rote runde Verbotsschilder und viele weiße, rechteckige Informationsschilder mit deutscher Schrift. Die Schilder sind eng aneinandergereiht und überlappen sich stark, was einen unübersichtlichen, lagerähnlichen Eindruck vermittelt.

Verkehrsrechtliche Anordnungen und Genehmigungen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten uns mittwochs sehr gerne Zeit nehmen, um die Vielzahl von schriftlichen Anfragen eingehend zu bearbeiten, damit Sie zeitnah eine Rückmeldung von uns erhalten.

Die Abteilung Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit ist daher mittwochs telefonisch nicht erreichbar.

In dringenden Fällen kontaktieren Sie uns mittwochs bitte per E-Mail unter der Adresse strassenverkehrsamt@landkreis-waldshut.de, oder – in Notfällen – telefonisch unter der Nummer 07751 86 2101.

An allen anderen Wochentagen sind wir zu den bekannten Servicezeiten telefonisch und per E-Mail sehr gerne für Sie da.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Unsere Antragsformulare für Sie zum Download:

Zuständigkeitsverteilung im Landkreis Waldshut im Bereich Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit

•  Ihr Wohnort, oder der Ort Ihres Anliegens, befindet sich in Bad Säckingen, Murg, Herrischried, oder Rickenbach: 
   Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die Stadtverwaltung Bad Säckingen.
•  Ihr Wohnort, oder der Ort Ihres Anliegens, befindet sich in Waldshut, Tiengen, oder einem der Ortsteile:
   Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die Stadtverwaltung Waldshut-Tiengen.
•  In allen weiteren Fällen ist das Landratsamt Waldshut für die Bearbeitung Ihres Anliegens zuständig.

Bei Fragen zur Zuständigkeitsverteilung sprechen Sie uns gerne an.