Die Schweiz erzeugt ihren Strom auch mit Atomkraft. Sie betreibt momentan drei Atomkraftwerke: Leibstadt, Beznau und Gösgen. Sie dürfen am Netz bleiben so lange ihr Betrieb sicher möglich ist. Während der Betriebsdauer entstehen dort Abfälle. Auch in anderen Bereichen, z.B. in der Medizin und Forschung fällt Abfall mit geringer radioaktiver Belastung an. Für alle schwach-, mittel- und hochradioaktiven Abfälle plant die Schweiz momentan ein Lager, in dem sie sicher für Mensch und Umwelt entsorgt werden können.
Suche nach einem geeigneten Standort ist komplex
Die Suche nach einem geeigneten Standort in einer geeigneten Gesteinsschicht tief unter der Erdoberfläche laufen bereits seit Jahren und sind sehr komplex. Zudem wird ein Standort für eine Anlage benötigt, in der die radioaktiven Abfälle noch vor der Lagerung sicher verpackt werden. Im September 2022 ist die Schweiz einen entscheidenen Schritt weitergekommen und hat Standorte sowohl für das so genannte geologische Tiefenlager als auch die Verpackungsanlage benannt. In den kommenden Jahren wird umfassend geprüft, ob die beiden Standorte tatsächlich geeignet sind.
Mögliche Standorte liegen in unmittelbarer Nähe des Landkreises Waldshut
Der Standort für das geologische Tiefenlager liegt im Gebiet Nördlich Lägern, nur knapp drei Kilometer Luftlinie von der deutschen Gemeinde Hohentengen am Hochrhein entfernt. Die Verpackungsanlage soll nach derzeitigem Stand in Würenlingen entstehen - weniger als zehn Kilometer Luftlinie entfernt vom Landkreis. Aufgrund der Lage sind auch die deutschen Behörden am Prozess der Endlagersuche beteiligt. Fachstellen innerhalb des Landratsamtes arbeiten in Gremien und Arbeitsgruppen mit. Gemeinsam mit den Behörden des Bundes, des Landes Baden-Württemberg, der Deutschen Koordinationsstelle Schweizer Tiefenlager DKST und den Gemeinden vertreten sie darin die Interessen der Menschen in der Region. An oberster Stelle steht dabei die Sicherheit von Mensch und Umwelt. Damit es möglich ist, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger auf der deutschen Seite des Hochrheins zu berücksichtigen, sollen sie frühzeitig eingebunden werden.
2024: Einreichen eines Rahmenbewilligungsgesuchs für die Standorte
Für beide Standorte wird im November 2024 ein so genanntes Rahmenbewilligungsgesuch durch die schweizer Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle NAGRA eingereicht. An der Prüfung des Gesuchs sind auch die deutschen Behörden beteiligt. Am Ende entscheidet die Regierung der Schweiz, der Bundesrat, ob die Standorte bewillligt werden.
Hilreiche Informationen rund um die Suche nach dem Endlager finden Sie hier:
Foto: Nagra.ch