Grafik der Oberflächenanlage für das Schweizer Tiefenlager. Quelle: Nagra

Endlagersuche in der Schweiz

Die Schweiz erzeugt ihren Strom auch mit Atomkraft. Sie betreibt momentan drei Atomkraftwerke: Leibstadt, Beznau und Gösgen. Sie dürfen am Netz bleiben so lange ihr Betrieb sicher möglich ist. Während der Betriebsdauer entstehen dort  Abfälle. Auch in anderen Bereichen, z.B. in der Medizin und Forschung fällt Abfall mit geringer radioaktiver Belastung an. Für alle schwach-, mittel- und hochradioaktiven Abfälle plant die Schweiz momentan ein Lager, in dem sie sicher für Mensch und Umwelt entsorgt werden können.

Suche nach einem geeigneten Standort ist komplex

Die Suche nach einem geeigneten Standort in einer geeigneten Gesteinsschicht tief unter der Erdoberfläche laufen bereits seit Jahren und sind sehr komplex. Zudem wird ein Standort für eine Anlage benötigt, in der die radioaktiven Abfälle noch vor der Lagerung sicher verpackt werden. Im September 2022 ist die Schweiz einen entscheidenen Schritt weitergekommen und hat Standorte sowohl für das so genannte geologische Tiefenlager als auch die Verpackungsanlage benannt.  In den kommenden Jahren wird umfassend geprüft, ob die beiden Standorte tatsächlich geeignet sind.

Mögliche Standorte liegen in unmittelbarer Nähe des Landkreises Waldshut

Der Standort für das geologische Tiefenlager liegt im Gebiet Nördlich Lägern, nur knapp drei Kilometer Luftlinie von der deutschen Gemeinde Hohentengen am Hochrhein entfernt. Die Verpackungsanlage soll nach derzeitigem Stand in Würenlingen entstehen - weniger als zehn Kilometer Luftlinie entfernt vom Landkreis. Aufgrund der Lage sind auch die deutschen Behörden am Prozess der Endlagersuche beteiligt. Fachstellen innerhalb des Landratsamtes arbeiten in Gremien und Arbeitsgruppen mit. Gemeinsam mit den Behörden des Bundes, des Landes Baden-Württemberg, der Deutschen Koordinationsstelle Schweizer Tiefenlager DKST und den Gemeinden vertreten sie darin die Interessen der Menschen in der Region. An oberster Stelle steht dabei die Sicherheit von Mensch und Umwelt. Damit es möglich ist, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger auf der deutschen Seite des Hochrheins zu berücksichtigen, sollen sie frühzeitig eingebunden werden.

2024: Einreichen eines Rahmenbewilligungsgesuchs für die Standorte

Für beide Standorte wird im November 2024 ein so genanntes Rahmenbewilligungsgesuch durch die schweizer Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle NAGRA eingereicht. An der Prüfung des Gesuchs sind auch die deutschen Behörden beteiligt. Am Ende entscheidet die Regierung der Schweiz, der Bundesrat, ob die Standorte bewillligt werden.

Hilfreiche Informationen rund um die Suche nach dem Endlager finden Sie hier:

Zeitschiene für die Suche nach einem Tiefenlager in der Schweiz

2008 Start des behördlichen Verfahrens zur Suche nach einem Standort.
2024 Start der Genehmigungsverfahren für einen Standort.
2031 Spätestens jetzt steht der Standort fest und die Verfahren für weitere Genehmigungen können starten – Baubewilligung und Betriebsbewilligung.
2045 Baustart für den ersten Teilbereich – das Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle.
2050 Betriebsstart für den ersten Teilbereich.
2055 Baustart für den zweiten Teilbereich – das Lager für hochradioaktive Abfälle.
2060 Betriebsstart für den zweiten Teilbereich.
2125 Nach 65 Betriebsjahren ist das Lager voraussichtlich gefüllt und wird verschlossen.