Wildtierportal Baden-Württemberg
Die Untere Jagdbehörde ist örtlich und sachlich dafür zuständig, dass die jagdrechtlichen Vorschriften (insbesondere des Bundesjagdgesetzes, des Jagd- und Wildtiermanagement-Gesetzes und der jeweiligen Rechtsverordnungen), eingehalten und umgesetzt werden. Dies beinhaltet u.a.:
- Rechtsaufsicht über die Jagdgenossenschaften
- Genehmigung von Jagdpachtverträgen
- Abrundung von Jagdbezirken
- Abschussregelungen
- Jagdscheine
Formulare und Merkblätter
Jagdscheine
Bitte beachten Sie:
Wir sind für Antragstellerinnen und Antragsteller zuständig, die im Landkreis Waldshut ihre Hauptwohnung haben. Wenn Sie keine Hauptwohnung in Deutschland und im Landkreis Waldshut haben, dann ist die Untere Jagdbehörde des Stadt-/Landkreises zuständig, in deren Bezirk Sie die Jagd ausüben. Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der (den) zur Jagdausübung berechtigten Person(en), in deren Jagdrevier Sie jagen werden.
- Antragsformular (116 kB, PDF)
- Merkblatt Ersterteilung Jagdscheine (85 kB, PDF)
- Merkblatt Ersterteilung Ausländerjagdscheine (88 kB, PDF)
- Merkblatt Ersterteilung Ausländerjagdscheine Schweizer Staatsangehörige (85 kB, PDF)
- Merkblatt Verlängerung Jagdscheine (85 kB, PDF)
- Merkblatt Verlängerung Ausländerjagdscheine (87 kB, PDF)
- Merkblatt Verlängerung Ausländerjagdscheine für Schweizer Staatsangehörige (87 kB, PDF)
Hinweis
Ihre Antragsunterlagen zur Verlängerung / Ersterteilung von Jagdscheinen können Sie per Post einreichen oder in unseren Briefkasten legen. Die Rücksendung der Jagdscheine erfolgt auf dem Postweg per Einschreiben.
Antrag Wildtierschützer
Streckenliste und Abschussplan
- Die jährliche Streckenmeldung erfolgt seit dem Jagdjahr 2022/2023 verpflichtend über das Wildtierportal. Untenstehend finden Sie das Informationsschreiben zur Nutzung des Wildtierportals sowie
- Der einjährige Abschussplan für Rotwild, Gamswild und Sikawild: Plan Hochwild 2024/2025
Wildtierbeauftragter
Das Aufeinandertreffen von Mensch und Wildtieren führt immer wieder zu Konflikten. Gezieltes Wildtiermanagement soll dafür sorgen, das Zusammenleben so reibungslos wie möglich zu gestalten. Alle Landkreise in Baden-Württemberg verfügen deshalb über einen Wildtierbeauftragten. Er ist Ansprechpartner und fachlicher Berater für öffentliche Stellen und private Personen bei Fragen rund um das Thema Wildtiere. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere:
- Kontaktvermittlung bei Konflikten mit Wildtieren
- Wildtiere im Siedlungsraum
- Kontaktvermittlung bei Wildunfällen und Todfunden
- Wildtiermonitoring Wolf, Luchs und Wildkatze
- Wildtiermonitoring Auerwild
- Ansprechpartner bei Fragen zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Wildtierbeauftragten finden Sie hier.
Ansprechpartner
Valentin Platten
Telefon: 0174 6984724
E-Mail
Tierrätsel des Monats
Hier findet Ihr die Lösungen zu unseren monatlichen Tierrätseln auf Instagram (unter Landratsamt Waldshut) mit unserem Wildtierbeauftragten Valentin.
- Tierrätsel September: Rotwild
- Tierrätsel Oktober: Eichelhäher
- Tierrätsel November: Gams
- Tierrätsel Dezember: Reh
- Tierrätsel Januar: Amsel
- Tierrätsel Februar: Fuchs
- Tierrätsel März: Feldhase
- Tierrätsel April: Dachs
- Tierrätsel Mai: Storch
- Tierrätsel Juni: Auerwild
- Tierrätsel Juli: Wildschwein
- Tierrätsel August: Star