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Untere Jagdbehörde

Die Untere Jagdbehörde ist örtlich und sachlich dafür zuständig, dass die jagdrechtlichen Vorschriften (insbesondere des Bundesjagdgesetzes, des Jagd- und Wildtiermanagement-Gesetzes und der jeweiligen Rechtsverordnungen), eingehalten und umgesetzt werden. Dies beinhaltet u.a.:

  • Rechtsaufsicht über die Jagdgenossenschaften
  • Genehmigung von Jagdpachtverträgen
  • Abrundung von Jagdbezirken
  • Abschussregelungen
  • Jagdscheine  

Kontakt 
Telefon: +49 7751 86 3332
E-Mail

Wildtierportal Baden-Württemberg

Interaktive Karte Jagd

Formulare und Merkblätter 

Jagdscheine

Antrag Wildtierschützer

Streckenliste und Abschussplan

  • Die jährliche Streckenmeldung erfolgt seit dem Jagdjahr 2022/2023 verpflichtend über das Wildtierportal. Untenstehend finden Sie das Informationsschreiben zur Nutzung des Wildtierportals sowie
  • Der einjährige Abschussplan für Rotwild, Gamswild und Sikawild: Plan Hochwild 2026/2027

 

Wildtierbeauftragter

Das Aufeinandertreffen von Mensch und Wildtieren führt immer wieder zu Konflikten. Gezieltes Wildtiermanagement soll dafür sorgen, das Zusammenleben so reibungslos wie möglich zu gestalten. Alle Landkreise in Baden-Württemberg verfügen deshalb über einen Wildtierbeauftragten. Er ist Ansprechpartner und fachlicher Berater für öffentliche Stellen und private Personen bei Fragen rund um das Thema Wildtiere. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere:

  • Kontaktvermittlung bei Konflikten mit Wildtieren
  • Wildtiere im Siedlungsraum
  • Kontaktvermittlung bei Wildunfällen und Todfunden
  • Wildtiermonitoring Wolf, Luchs und Wildkatze
  • Wildtiermonitoring Auerwild
  • Ansprechpartner bei Fragen zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Wildtierbeauftragten finden Sie hier.

 

Ansprechpartner
Katrin Münch
Telefon: 0160 / 5332527
E-Mail