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Untere Jagdbehörde

Die Untere Jagdbehörde ist örtlich und sachlich dafür zuständig, dass die jagdrechtlichen Vorschriften (insbesondere des Bundesjagdgesetzes, des Jagd- und Wildtiermanagement-Gesetzes und der jeweiligen Rechtsverordnungen), eingehalten und umgesetzt werden. Dies beinhaltet u.a.:

  • Rechtsaufsicht über die Jagdgenossenschaften
  • Genehmigung von Jagdpachtverträgen
  • Abrundung von Jagdbezirken
  • Abschussregelungen
  • Jagdscheine  

Kontakt 
Telefon: +49 7751 86 3332
E-Mail

Wildtierportal Baden-Württemberg

Interaktive Karte Jagd

Formulare und Merkblätter 

Jagdscheine

Bitte beachten Sie:

Wir sind für Antragstellerinnen und Antragsteller zuständig, die im Landkreis Waldshut ihre Hauptwohnung haben. Wenn Sie keine Hauptwohnung in Deutschland und im Landkreis Waldshut haben, dann ist die Untere Jagdbehörde des Stadt-/Landkreises zuständig, in deren Bezirk Sie die Jagd ausüben. Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der (den) zur Jagdausübung berechtigten Person(en), in deren Jagdrevier Sie jagen werden. 

 

 

 

Hinweis

Ihre Antragsunterlagen zur Verlängerung / Ersterteilung von Jagdscheinen können Sie per Post einreichen oder in unseren Briefkasten legen. Die Rücksendung der Jagdscheine erfolgt auf dem Postweg per Einschreiben.

Antrag Wildtierschützer

Streckenliste und Abschussplan

  • Die jährliche Streckenmeldung erfolgt seit dem Jagdjahr 2022/2023 verpflichtend über das Wildtierportal. Untenstehend finden Sie das Informationsschreiben zur Nutzung des Wildtierportals sowie
  • Der einjährige Abschussplan für Rotwild, Gamswild und Sikawild: Plan Hochwild 2024/2025

 

Wildtierbeauftragter

Das Aufeinandertreffen von Mensch und Wildtieren führt immer wieder zu Konflikten. Gezieltes Wildtiermanagement soll dafür sorgen, das Zusammenleben so reibungslos wie möglich zu gestalten. Alle Landkreise in Baden-Württemberg verfügen deshalb über einen Wildtierbeauftragten. Er ist Ansprechpartner und fachlicher Berater für öffentliche Stellen und private Personen bei Fragen rund um das Thema Wildtiere. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere:

  • Kontaktvermittlung bei Konflikten mit Wildtieren
  • Wildtiere im Siedlungsraum
  • Kontaktvermittlung bei Wildunfällen und Todfunden
  • Wildtiermonitoring Wolf, Luchs und Wildkatze
  • Wildtiermonitoring Auerwild
  • Ansprechpartner bei Fragen zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Wildtierbeauftragten finden Sie hier.

 

Ansprechpartner
Valentin Platten
Telefon: 0174 6984724
E-Mail

Tierrätsel des Monats