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Achtung! Bankseitiger IBAN-Namensabgleich bei Überweisung ab 09.10.2025

07. Oktober 2025

Achtung! Bankseitiger IBAN-Namensabgleich bei Überweisung ab 09.10.2025. Überweisung an das Landratsamt sowie die Eigenbetriebe Abfall und Pflegeheim aktuell nur mit Empfängerangabe „Landkreis Waldshut“ möglich.

Ab 09.10.2025 wird bei einer Überweisung von den Banken automatisiert geprüft, ob der angegebene Empfänger mit dem bankseitig hinterlegten Kontoinhaber übereinstimmt. Diese Empfängerüberprüfung (IBAN-Namensabgleich oder auch Verification of Payee, kurz VoP genannt) führt dazu, dass Sie immer eine Rückmeldung Ihrer Bank über den Status Ihrer Überweisung erhalten. Folgende Rückmeldungen sind möglich:

 

Grün (Full Match) /      exakte Übereinstimmung Name / IBAN               

               = keine weitere Aktion erforderlich

Gelb (Close Match) /   weitgehende Übereinstimmung Name / IBAN     

               = Auf Rückmeldung der Bank muss aktiv durch Bestätigung oder Änderung der Überweisungsangaben reagiert werden.

Rot (Missmatching):    keine Übereinstimmung Name / IBAN         

              = Überweisung ist nicht möglich; Überweisungsangaben müssen geändert werden.

 

Damit Sie Ihre Überweisung problemlos und ohne Zusatzaufwand durchführen können (Full-Match-Rückmeldung), geben Sie bitte grundsätzlich als

Zahlungsempfänger: Landkreis Waldshut

und im

Verwendungszweck: das Buchungszeichen laut Zahlungsaufforderung

an.

Eine weitere Differenzierung ist für eine Zahlungszuordung nicht erforderlich!