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Anhaltende Trockenheit: Wasser darf in weiten Teilen des Landkreises Waldshut nur noch eingeschränkt entnommen werden

05. Mai 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sind die Pegelstände einiger Flüsse dramatisch gesunken. In den betroffenen Gemeinden darf aus Gewässern deshalb nur noch eingeschränkt Wasser entnommen werden.

Grundlage für diese Entscheidung ist eine Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut Vom August 2024.

Ob kritische Pegelstände erreicht sind, wird anhand der Referenzpegelstände dreier Flüsse beurteilt:

  1. Der Gewässer-Pegel der Hauensteiner Alb in St. Blasien (20 cm),
  2. der Gewässer-Pegel der Wutach in Oberlauchringen (55 cm) und
  3. der Gewässer-Pegel des Kotbachs in Oberlauchringen (15 cm).

Den Flüssen und Bächen sind bestimmte Gemeinden zugeordnet. Ab Erreichen oder Unterschreiten der vorgenannten Pegelwasserstände, gilt in den betroffenen Gemeinden ein Wasserentnahmeverbot. Welche Gemeinden den jeweiligen Flüssen zugerechnet wird, können Sie dieser Karte entnehmen.

Aktuell sind die Referenzpegel an der Hauensteiner Alb (Gemeinden im westlichen und nordwestlichen Landkreis) und am Kotbach (Gemeinden im östlichen und nordöstlichen Landkreis) erreicht bzw. unterschritten. Daher gilt für fast den gesamten Landkreis ein Wasserentnahmeverbot.
Die Wutach hat den Referenzpegelstand fast erreicht. Daher ist davon auszugehen, dass auch in den zugehörigen östlichen Landkreisgemeinden bald ein Wasserentnahmeverbot gelten wird.

Das Verbot umfasst alle Wasserentnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Kanälen sowie aus Weihern und Seen. Ausgenommen sind lediglich Entnahmen aus dem Rhein und solche, die bereits wasserrechtlich zugelassen wurden.

Detaillierte Informationen über das Wasserentnahmeverbot, die Rechtverordnung sowie eine Karte der den Referenzflüssen zugeordneten Gemeinden gibt es auf der Website des Landratsamtes unter: https://www.landkreis-waldshut.de/umweltamt/wasserrecht-/-wasserwirtschaft/rvo-wasserentnahmeverbot/.

Die Pegelwerte können direkt bei der Hochwasservorhersagezentrale des Landes abgerufen werden: https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/ oder über die App „Meine Pegel“.

Weiterführende Information:

Die Intensität und jahreszeitliche Verteilung von Niederschlägen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten verändert. Dadurch entstehen zunehmend auch im Landkreis Waldshut extreme Situationen, wie Hochwasser aber eben auch Niedrigwasser

Um Bürgerinnen und Bürger landesweit über die Wassersituation in ihrem Landkreis und ihren Gemeinden zu informieren wurde neu das Niedrigwasserinformationszentrum (NIZ) eingerichtet. Auf Basis ausgewählter Landespegel wird dort die landesweite Situation in Kartenform bereitgestellt: https://niz.baden-wuerttemberg.de/oberflaechengewaesser/abfluss-wasserstand