E-Rechnung: Landratsamt gibt Hinweise

Eine Frau hält Kassenzettel in der Hand und tippt auf einem Tablet mapo, iStock, Nr. 1464029049

Seit dem 1. Januar 2025 empfängt das Landratsamt E-Rechnungen im strukturierten Dateiformat über sein Behördenpostfach. Bei der Rechnungsstellung sind folgende Hinweise zu beachten.

E-Rechnungen an das Landratsamt Waldshut (nicht an die Eigenbetriebe) müssen ab dem 01.01.2025 unter der Angabe der Leitweg-ID 08337-A7797-25 über das Online-Portal von service-bw gesendet werden.

Unter https://www.service-bw.de/erechnung kann die Rechnung hochgeladen werden. Alternativ können E-Rechnungen auch als Anhang einer leeren E-Mail an rechnung@service-bw.bwl.de gesendet werden.
Die E-Rechnungen müssen in einem zulässigen Format der geltenden Normenreihe EN 16931 ausgestellt sein (z.B. X-Rechnung oder ZUGFeRD).

Wichtig bei der Erstellung einer E-Rechnung ist die Angabe der so genannten Leitweg-ID. Sie ermöglicht die Zuordnung der E-Rechnung zum Landratsamt Waldshut. Ohne Nennung der Leitweg-ID kann eine E-Rechnung nicht zugewiesen und bearbeitet werden.

Die dargestellte Vorgehensweise gilt einheitlich für alle Ämter des Landratsamts, allerdings nicht für die Eigenbetriebe.

Elektronische Rechnungen, die nicht der EN 16931 entsprechen, gelten als „Sonstige Rechnung“ und können bis auf Weiteres noch über den gewohnten Eingangskanal an das Landratsamt gestellt werden.

Weitere Informationen
E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg - ERechVOBW

EU-Richtlinie 2014/55/EU