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Erhöhte Waldbrandgefahr: Grillen nur an offiziellen Feuerstellen

22. Juni 2026
Karsten Winegeart unsplash

Die anhaltende Trockenheit in den Wäldern führt zu einer akuten Waldbrandgefahr. Das Kreisforstamt weist daraufhin, dass nur an ausgewiesenen Feuerstellen gegrillt werden darf.

Die Wälder sind durch die verhältnismäßig geringen Niederschläge der letzten Wochen extrem trocken. Es werden zudem in den nächsten Tagen hohe Temperaturen erwartet.
Um die Natur zu schützen und die Sicherheit aller zu gewährleisten, ist das Entzünden offener Feuer zum Grillen außerhalb offiziell ausgewiesener und dafür vorgesehener Feuerstellen untersagt. Das Kreisforstamt verweist außerdem auf den Waldbrandgefahrenindex (WBI) des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Dieser Index wird täglich aktualisiert und gibt Auskunft über die aktuelle Gefahrenstufe von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr).
• Bereits ab Stufe 3 ist äußerste Vorsicht geboten.
• Bei Stufe 4 und 5 kann das Betreten von Wäldern behördlich untersagt werden.

Das Kreisforstamt bittet die Bevölkerung, sich vor jedem Waldbesuch über die aktuelle Stufe des Waldbrandgefahrenindexes zu informieren. Dieser ist auf der Website des DWD (www.dwd.de) sowie oft auch auf den Internetseiten der lokalen Behörden und Forstämter einsehbar.

Wer Rauch oder Feuer im Wald feststellt, sollte – soweit gefahrlos möglich – die Situation näher erkunden, um die Lage besser einschätzen und den Brandort möglichst genau beschreiben zu können. Unbeaufsichtigte Feuerstellen oder Anzeichen eines Waldbrandes sind als Schadenfeuer umgehend über den Notruf 112 zu melden. Im Zweifelsfall ist stets die Feuerwehr zu alarmieren.