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Fachberater-Tandem Feuerwehr/Forst informiert über Waldbrände

Der zunehmende Klimawandel erhöht das Risiko für Waldbrände. Im Landkreis klärt deshalb ein Fachberater-Tandem aus Feuerwehr und Forst über diese Gefahr auf und informiert, wie Waldbrände verhindert werden können.

Außer Kontrolle geratene Waldbrände gefährden Wälder und Tiere, können aber auch für Menschen lebensgefährlich werden und Einsatzkräfte gefährden.
Nur drei Prozent aller Feuer sind natürlichen Ursprungs, etwa Blitzeinschlag. „Die häufigsten Ursachen für Waldbrände sind Feuer, die an nichtoffiziellen Feuerstellen entzündet werden, unkontrollierte Waldarbeiterfeuer, weggeworfene Zigaretten, heiße Auto-Katalysatoren und auch Brandstiftung“, sagt Andreas Sütterlin, stv. Leiter Brand- und Katastrophenschutz beim Landratsamt und einer der Berater des Tandems. Die Zahl der Waldbrände habe in den vergangenen Jahren in Baden-Württemberg zwar nicht zugenommen. „Es ist aber abzusehen, dass es mehr Brände geben wird, weil sich das Klima so stark verändert“, ergänzt Ralf Göhrig, Förster und Tandemkollege.
Deshalb ist es beiden wichtig, umfassend aufzuklären.


So können Waldbrände verhindert werden:
 Feuer nur an offiziellen Feuerstellen entzünden. Zwischen dem 1. März und 31. Oktober
ist das auch gesetzlich vorgeschrieben.
 Feuerstelle niemals unbeaufsichtigt lassen.
 Immer beim Feuer bleiben, bis es komplett erloschen ist.
 Im Wald nicht rauchen. Vom 1. März bis 31. Oktober besteht zudem ein Rauchverbot im
Wald.
 Niemals Zigaretten wegwerfen.
 Autos nicht auf trockenen Grünflächen abstellen.
Richtiges Verhalten, wenn man im Wald ein Feuer entfacht:
 Wer ein Feuer entzündet, ist dafür verantwortlich, bis es vollständig abgebrannt ist.
 Das Feuer muss durchgehend beaufsichtigt werden.
 Feuer sollten vor Sonnenuntergang abgebrannt sein oder gelöscht werden.
 Wer ein Feuer macht, muss Sorge dafür tragen, dass er das Feuer selbst bei einer Ausbreitung
löschen kann.
Was tun, wenn man ein Feuer entdeckt?
 Sofern das Feuer nicht selbst gelöscht werden kann, unverzüglich die Feuerwehr über
den Notruf 112 melden.
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 Bevor der Notruf abgesetzt wird, falls möglich den genauen Ort des Feuers und die Situation vor Ort erkunden.
Wann fallen Kosten für den Feuerwehreinsatz an?
 Wer anruft, um ein Feuer im Wald zu melden, hat erst einmal keine Kosten für den Feu-erwehreinsatz zu befürchten.
 Kostenersatz vom Anrufer kann dann verlangt werden, wenn die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert wird.
 Kostenersatz kann von demjenigen verlangt werden, der mit seinem Feuer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Gefahrensituation verursacht hat.
 Wer ein Feuer entzündet, muss keinen Kostenersatz befürchten, wenn die Feuerwehr vor Ort feststellt, dass es sich um ein beaufsichtigtes und kontrolliertes Nutzfeuer handelt.


Stellt das Landratsamt Waldshut eine sehr hohe Waldbrandgefahr fest, kann auch ein Feuer-verbot im Wald für alle Personen öffentlich angeordnet werden.
Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahrenstufe gibt es auf der Website des Deutschen Wetterdienstes.