Der Waldbrandgefahrenindex für weite Teile des Landkreises liegt laut Deutschem Wetterdienst bei 4 von 5 bzw. bei 5 von 5. Dementsprechend liegt ein hohe oder sogar sehr hohe Gefahr vor.
Laut § 1 Abs. 1 der Polizeiverordnung des Landratsamtes Waldshut vom 02.08.2023 ist damit das Anzünden oder Unterhalten von Feuer oder von offenem Licht im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald untersagt. Das Verbot gilt ab dem auf die öffentliche Bekanntgabe folgenden Tag und damit ab dem 23.08.2023.