Bislang gab es in diesem Jahr keinen größeren Befall von Borkenkäfern im Landkreis. Bei Trockenheit und Hitze ist jedoch Vorsicht geboten: Bei diesem Wetter kann er sich besonders gut ausbreiten, weil es Fichten schwächt. In ihren Baumstamm bohrt sich der Schädling besonders gern. Im Hochsommer ist es deshalb besonders wichtig, Fichtenbestände intensiv auf einen Borkenkäfer-Befall zu beobachten.
Sofern Privatwaldbesitzer am Fuß ihrer Fichten, in der Rinde oder am Waldboden braunes Bohrmehl entdecken, hat sich der Borkenkäfer in den gesunden Baum eingebohrt. Um eine Ausbreitung des Borkenkäfers zu verhindern, muss der befallene Baum gefällt werden. Der zuständige Revierleiter und das Kreisforstamt unterstützen Privatwaldbesitzer gerne dabei.
Bereits abgestorbene Fichten, also Bäume, deren Rinde bereits abgefallen ist, gefährden andere Fichten nicht mehr. Das Kreisforstamt bittet dennoch darum, das weitere Vorgehen mit dem Förster vor Ort abzusprechen.
Hintergrund:
Laut Landeswaldgesetz sind Waldbesitzer verpflichtet, den Borkenkäfer zu bekämpfen. Das bedeutet, dass sie ihren Wald beobachten und befallene Bäume fällen müssen. Das Kreisforstamt kann Waldbesitzern, die dieser Pflicht nicht nachkommen, eine Frist setzen, in der die Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Andernfalls übernimmt das Kreisforstamt die Arbeiten. Die Kosten dafür muss jedoch der Waldbesitzer selbst tragen.