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Kreistag lehnt die für den Flughafen Zürich geplanten Betriebsreglemente BR2014/BR2017 ab

25. Februar 2026

Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 25.2.2026 gegen die geplanten Betriebsreglemente BR2014/BR2017 für den Zürcher Flughafen ausgesprochen. Das Gremium fordert die Wiederaufnahme von Verhandlungen für einen Staatsvertrag.

Anfang Februar hat das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Verfahren für eine Änderung der Flugrouten gemäß des sogenannten „Entflechtung Ost- und Südkonzept“ wieder aufgenommen. Sie waren zwischenzeitlich eingestellt worden, u.a. weil die Bundesrepublik Deutschland die für das BR2014 erforderliche Zustimmung Deutschlands nicht gegeben hatte und das Schweizer Bundesverwaltungsgericht - auch auf Klage des Landkreises Waldshut hin - das Betriebsreglement BR2017 für unwirksam erklärt hatte.

Eine Genehmigung der nun erneut angestrebten Betriebsreglemente BR2014/BR2017 hätte zur Folge, dass die Reihung der Flugzeuge insgesamt über Südbaden entlang der Landesgrenze Deutschland/Schweiz erfolgen würde. Erst im Anschluss würden sie über die Schweiz - den Kanton Schaffhausen - in den Endanflug geführt. Konkret sehen die Betriebsreglemente vor:

  1. Aus dem Osten und Süden kommende Flugzeuge würden zunächst über den Landkreis Konstanz entlang der Staatsgrenze nach Norden an den Anflugpunkt über dem Schwarzwald-Baar- Kreis geleitet.
  2. Flugzeuge, die aus Westen kommen, flögen über das Rheintal und hier u.a. über die Gemeinde Hohentengen a.H. zum selben Anflugpunkt über dem Schwarzwald-Baar-Kreis.

Für die gesamte Region Südbaden brächten sie damit eine erhebliche Mehrbelastung und zementierten die Nordausrichtung des Flughafens. Flüge in Richtung Zürich würden dauerhaft über Südbaden geleitet. Die Bevölkerung hätte unter der zusätzlichen Belastung zu leiden. „Eine solche Änderung der Flugrouten zulasten der Menschen in Südbaden ist nicht akzeptabel“, sagt Landrat Dr. Martin Kistler. Es sei ein Unding, dass die Schweizer, in Kenntnis der Haltung der deutschen Seite, zwei bereits eingestellte Verfahren nun unverändert wieder aufnähmen.

Der Beschluss des Kreistags bekräftigt diese Haltung. Außerdem unterstützt er die umfassende Einsprache im Schweizer Verfahren. Diese hat der Landkreis Waldshut gemeinsam mit den Landkreisen Konstanz, Schwarzwald-Baar, der Gemeinde Hohentengen a.H. und den beiden Bürgerinitiativen (BI) im Landkreis – BI Klettgau und BI Hohentengen - fristgerecht beim BAZL eingereicht. Um den jahrzehntelangen Streit zu beenden, braucht es aus Sicht des Kreistags einen Staatsvertrag. In seinem Beschluss fordert das Gremium, entsprechende Verhandlungen wiederaufzunehmen. Ziel dieser müsse es sein, die Belastungen gerecht zu verteilen.

Beschluss: Protokollauszug

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