Bekanntmachungen
Ämter Landkreis Waldshut
Amt auswählen
Online-Bürgerportal
Service auswählen

Schlüchttal bleibt bis Herbst gesperrt

Schlüchttal bleibt bis Herbst gesperrt

Nach den Felsstürzen Ende April sollen Schutzzäune die Straße vor abstürzenden Felsblöcken schützen.

Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitgeteilt hat, muss die L 157 im Schlüchttal zwischen Witznau und Riedersteg (Ühlingen-Birkendorf, Kreis Waldshut) wegen der Felsstürze Ende April bis Herbst gesperrt bleiben.

Direkt nach den beiden Felsstürzen, bei denen rund zehn Kubikmeter Felsmaterial auf die Landesstraße stürzten, wurde die Straße durch das Schlüchttal für den Verkehr gesperrt und von Fachleuten des Landratsamts Waldshut und dem RP begutachtet. Daraufhin wurden umgehend die weiteren Schritte eingeleitet, um die Straße möglichst schnell wieder für den Verkehr freigeben zu können. Dennoch gehen die Experten davon aus, dass sich die Felssicherungsarbeiten voraussichtlich bis in den Herbst hinziehen werden.

Die Ingenieurgeologen des RP stellten bei der Untersuchung des Geländes fest, dass sich direkt neben der Ausbruchstelle, die rund 50 Meter oberhalb der Straße liegt, eine weitere rund fünf bis zehn Kubikmeter große, instabile Felspartie und diverse, rund einen Kubikmeter große vorbewegte Blöcke befinden.

Für den Bereich des letzten Felsabgangs sei bei der Begutachtung festgestellt worden, dass für den Verkehr im Schlüchttal eine akute, hohe Gefahr besteht.  Deshalb muss vor der Verkehrsfreigabe des betroffenen Abschnittes ein rund 140 Meter langer und vier Meter hoher Schutzzaun in einer Entfernung von etwa sechs Meter zur Fahrbahn aufgestellt werden.

 

Die Zuständigkeit für die Sicherungsarbeiten liegt beim Regierungspräsidium, das Landratsamt Waldshut unterstützt und erarbeitet auf der Grundlage der Angaben der Ingenieurgeologen die Ausschreibung für diese Arbeiten. Parallel zur Vorbereitung der Ausschreibung lasse das RP eine faunistische und floristische Bestandserhebung des vom Schutzzaun betroffenen und rund 15 Meter breiten Streifens entlang der Landesstraße durchführen, um abschätzen zu können, inwiefern sich dieser Schutzzaun auf Fauna und Flora auswirkt. Das RP weist darauf hin, dass für den Bau dieses Zauns auch eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich sei, da hochwertige ausgewiesene Schutzgebiete direkt betroffen sind. Das RP geht davon aus, dass diese Genehmigung bis spätestens Ende des Sommers vorliegt. Wie Landratsamt und RP mitteilten, solle so bald wie möglich mit den für die Sicherung der Straße erforderlichen Bauarbeiten begonnen werden.

Gleichzeitig mit dem Bau des Schutzzauns im Bereich des aktuellen Felssturzes, wird die Sperrung genutzt, um zwei weitere Schutzzäune mit einer Gesamtlänge von rund 200 Meter Länge aufzustellen. Die Kosten für diese beiden Schutzzäune, für die die naturschutzrechtliche Genehmigung bereits vorliegt, werden auf rund 500.000 Euro geschätzt. Die Bauüberwachung der Arbeiten übernimmt das Straßenbaureferat des RP in Bad Säckingen.

Als grundsätzliche Ursache für die Felsstürze nennen die Geologen verschiedene Natureinflüsse wie beispielsweis Frost-, oder Tauwechsel, hydrostatischer Wasserdruck in Spalten und Klüften oder auch eine Hebelwirkung durch verwurzelte Bäume. Diese führen zu Destabilisierung von Felspartien, so dass im Anschluss durch Niederschläge, Wind oder auch durch Temperaturwechsel Felsstürze ausgelöst werden können. Deshalb könne es auch zukünftig immer wieder zu unkontrollierten, zeitlich und örtlich nicht vorhersehbaren Felsabgängen kommen. Laut RP habe es in den vergangenen Jahren wiederholt Steinschlag-, Blockschlag- oder Felsstürze im Schlüchttal gegeben. So habe man seit 2016 insgesamt acht solcher Felsabgänge registriert und begutachtet.