Wenn die Gewässer im Landkreis wegen großer und langanhaltender Trockenheit kritische Pegelstände erreichen, darf aus ihnen kein Wasser mehr entnommen werden. Das Landratsamt Waldshut hat dazu im am 07.08.2024 die beiden Rechtsverordnungen aus dem Jahr 2022 zu einer Rechtsverordnung zusammengefasst. Diese Rechtsverordnung ist seit 10.08.2024 in Kraft getreten.
Ob kritische Pegelstände erreicht sind, wird anhand von drei Referenzpegelständen beurteilt, denen umliegende Gemeinden und Städte zugeordnet sind:
(1) Der Pegel der Hauensteiner Alb in St. Blasien (20 cm),
(2) der Pegel der Wutach in Oberlauchringen (55 cm) und
(3) der Pegel des Kotbachs in Oberlauchringen (15 cm).
Aktuell ist der kritische Pegel(Wasser-)stand am Kotbach und der Hauensteiner Alb bereits erreicht. Damit gilt für die zugeordneten Gemeinden ein sofortiges Wasserentnahmeverbot.
Das Verbot umfasst alle Wasserentnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Kanälen sowie aus Weihern und Seen. Ausgenommen sind lediglich Entnahmen aus dem Rhein und solche, die bereits wasserrechtlich zugelassen wurden.
Detaillierte Informationen dazu sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden:
www.landkreis-waldshut.de/umweltamt/wasserrecht-/-wasserwirtschaft/rvo-wasserentnahmeverbot/.
Die Pegelwerte können direkt bei der Hochwasservorhersagezentrale des Landes abgerufen
werden: www.hvz.baden-wuerttemberg.de
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Das Landratsamt Waldshut bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Mithilfe, um gemeinsam die wertvollen Wasserressourcen zu schützen.
Weiterführende Information: Neu eingerichtet wurde das Niedrigwasserinformationszentrum (NIZ), welches auf Basis ausgewählter Landespegel die landesweite Situation in Kartenform bereitstellt: niz.baden-wuerttemberg.de/oberflaechengewaesser/abfluss-wasserstand