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Vogelgrippe: Veterinäramt weist Geflügelhalter auf Sicherheitsmaßnahmen hin

28. Oktober 2025

Wegen der sich derzeit ausbreitenden Vogelgrippe gelten auch für Geflügelhaltungen im Landkreis Waldshut besondere Sicherheitsmaßnahmen. Daran erinnert das Veterinäramt. Zudem bittet es Geflügelhalter, die sich noch nicht haben registrieren lassen, das nachzuholen.

Wer Geflügel hält, muss sich an bestimmte rechtliche Vorgaben halten. Sie dienen vor allem dem Schutz des eigenen Geflügels. Im Tierseuchenfall wie etwa der Vogelgrippe kann das Veterinäramt die Betriebe rechtzeitig über Schutzmaßnahmen informieren. Außerdem kann das Veterinäramt selbst zielgerichtet Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen.

Zu den momentan geltenden Schutzmaßnahmen für Geflügelbetriebe zählen unter anderem:

  • Registrierung der Geflügelhaltung beim Veterinäramt Waldshut
  • Führen eines Bestandsregisters mit Angaben zur Anzahl der gehaltenen Tiere, Krankheiten von Vögeln und Verendung.
  • Betreten der Haltung nur mit Schutzkleidung.
  • Futter und Wasser dürfen nur unter einem Dach und geschützt vor Wildvögeln und ihrem Kot angeboten werden.
  • Geflügel darf Wasser nur als Leitungswasser trinken, nicht aber Regen- oder Oberflächenwasser.
  • Das Futter muss geschützt vor Wildvögeln gelagert werden.
  • Sollten in Haltungen mit einer Anzahl von hundert Tieren binnen eines Tages mindestens drei Tiere verenden, muss das unbedingt dem Veterinäramt gemeldet werden. Bei Haltungen mit mehr als hundert Tieren muss das Veterinäramt informiert werden, sobald mindestens zwei Prozent der Tiere innerhalb von 24 Stunden verendet sind.

Bei Fragen können sich Geflügelhalter gern direkt an das Veterinäramt des Landkreises in Waldshut wenden. Sie erreichen es telefonisch zu den bekannten Öffnungszeiten unter der Nummer: 07751/865201 und per Mail an: veterinaeramt@landkreis-waldshut.de