Ab sofort darf im gesamten Landkreis Waldshut weder im Wald oder in der Nähe eines Waldes Feuer (weniger als 100 Meter Entfernung) angezündet werden oder brennen. Das Verbot gilt auch für eigens eingerichtete Feuerstellen, z.B. auf Grillplätzen.
Wer sich nicht an das Verbot hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und schlimmstenfalls sogar eine Straftat.
Die Verordnung finden Sie hier online auf unserer Website. Außerdem informieren wir ebenfalls auf unserer Website, wie Waldbrände vermieden werden können.
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