Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs und -bau GmbH hat im Namen und im Auftrag der Autobahn GmbH beim Fernstraßen-Bundesamt die Linienbestimmung für den Weiterbau der Hochrheinautobahn A98 im wichtigen Abschnitt A 98.8 und 9 – zwischen Laufenburg-Hauenstein und der Anschlussstelle Tiengen-West – beantragt. Die Linienbestimmung ist der erste formelle Verfahrensschritt für den Bau von Bundesfernstraßen.
Die Einleitung des Verfahrens ist ein starkes Signal für den weiteren Fortschritt des Projekts und markiert einen entscheidenden Meilenstein, nachdem für die von der DEGES vorgeschlagenen Vorzugsvariante ein großer regionaler Konsens hergestellt werden konnte.
Die Vorzugsvariante sieht eine Trassenführung entlang des Rheins von Laufenburg bis Dogern, mit einem Tunnel im Bereich von Albbruck sowie einer anschließenden Tunnelführung unterhalb von Waldshut vor, um die Lücke zur Anschlussstelle Tiengen-West zu schließen. Die Vorzugsvariante hat eine Länge von 15,4 Kilometern – 9,8 Kilometer verlaufen in Tunneln, ca. 320 Meter über Brückenbauwerke.
Diese Streckenführung wurde nach umfassenden Untersuchungen und Abwägung verschiedener Optionen als die raum- und umweltverträglichste sowie verkehrstechnisch sinnvollste Lösung identifiziert. Auch im Beteiligungsprozess, den die DEGES von 2019 bis 2023 durchgeführt hatte, stieß sie auf die breite Zustimmung von Städten und Gemeinden sowie Umweltverbänden. Die beantragte Linienführung entspricht diesem regionalen Konsens.
Das Linienbestimmungsverfahren wird gemäß § 16 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) durchgeführt. Es dient dazu, die Achse (Linie) der Straße – fachlich auch Linie genannt -, ihre räumlichen, baulichen und funktionalen Eigenschaften für die weitere Entwurfsbearbeitung verbindlich festzulegen und die umweltrelevanten Aspekte zu bewerten. Die Linienbestimmung vollzieht somit den regionalen Einigungsprozess aus dem Jahr 2023 nun formal nach. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Minimierung von Eingriffen in die Natur und der Umsetzung nachhaltiger Lösungen, um die Vereinbarkeit von Infrastrukturausbau und Umweltschutz zu gewährleisten.
Wichtig ist hierbei festzuhalten, dass die Linienbestimmung selbst noch kein Baurecht schafft. Das Baurecht wird erst durch das Planfeststellungsverfahren geschaffen und erfordert einen deutlich tieferen Planungs- und Detaillierungsgrad. An der Erarbeitung dieser detaillierten Planungsgrundlagen und Gutachten für die Planfeststellung arbeitet die DEGES bereits seit März 2023. Damit resultiert aus dem Linienbestimmungsverfahren keinerlei Zeitverzug für die Optimierung und Ausplanung der A98 für das Planfeststellungsverfahren. Die Linienbestimmung ist in diesem Zusammenhang eine Vorentscheidung, die die Grundlage für die spätere Planfeststellung legt.
Der Weiterbau der A98 als leistungsfähige West-Ost-Straßenverbindung ist aufgrund des prognostizierten weiter steigenden Verkehrsaufkommens von immenser Bedeutung für die Entlastung der stark frequentierten Ortsdurchfahrten entlang des Hochrheins. Sie wird die regionale Verkehrsanbindung deutlich verbessern, die Erreichbarkeit der Standorte optimieren und einen wichtigen Impuls für die wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises Waldshut setzen. Darüber hinaus ist der Weiterbau der A98 ein elementarer Bestandteil der überregionalen Verkehrsin-frastruktur, der die Anbindung der Region an das übergeordnete Straßennetz entscheidend stärkt und eine langfristige Investition in die Zukunftsfähigkeit der Region und ihre nachhaltige Entwicklung darstellt.
Der Waldshuter Landrat und Verbandsvorsitzende des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee Dr. Martin Kistler äußert sich erfreut über den bevorstehenden Verfahrensstart: „Der Landkreis, der Regionalverband Hochrhein-Bodensee, die Städte Waldshut-Tiengen und Lau-fenburg sowie die Gemeinden Albbruck und Dogern stehen geschlossen hinter der 2023 gemeinsam gefundenen Vorzugsvariante. Auf den ersten Blick mag überraschen, dass diese nun zwei Jahre später in ein Verfahren geht. Das Linienbestimmungsverfahren ist aber ein lang ersehnter und wichtiger Schritt für unseren Landkreis und die Region. Es sendet das klare Signal, dass es mit diesem entscheidenden Infrastrukturprojekt vorangeht. Mit der Linienbestimmung wird unser regionaler Konsens auch formal als Grundlage für die weitere Planung festgeschrieben. Wichtig ist: Zeit geht keine verloren, denn die DEGES arbeitet ja bereits intensiv an den detaillierten Unterlagen für den nächsten Schritt, das Planfeststellungsverfahren.
Die A98 ist mehr als nur eine Straße; sie ist eine Lebensader, die unseren Kommunen die dringend benötigte Entlastung bringen und den Landkreis zukunftsfähig machen wird. Wir werden den weiteren Planungsprozess weiterhin eng begleiten und uns dafür einsetzen, dass die Belange unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der Erhalt unserer einzigartigen Natur angemessen berücksichtigt werden.“
Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens die Möglichkeit erhalten, Stellungnahmen zu den Umweltauswirkungen abzugeben. Informationen zu den Auslegungsterminen und -orten sowie den genauen Verfahrensabläufen können der öffentlichen Bekanntmachung des Fernstraßen-Bundesamtes entnommen werden. Diese finden Sie auch auf der Website des Landkreises unter: https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/bekanntmachungen/#toggle-19008