Das Straßenbauamt und die Straßenmeistereien des Landkreises Waldshut erreichen häufig ähnliche Fragen oder Fragen zu wiederkehrenden Themen. Antworten darauf finden Sie hier.
FAQs zum Albtal
Warum wird das Albtal saniert?
In den letzten Jahren kam es zu einer Vielzahl von Steinschlägen und Felsstürzen im Straßenabschnitt der Albtalstraße zwischen Albbruck-Hohenfels und Tiefensteiner Brücke. Aufgrund des hohen Gefährungspotentials ist die Strecke seit 2015 gesperrt. Um die Straße wieder für den Verkehr freizugeben, müssen an zahlreichen Felspartien Sicherungsmaßnamen durchgeführt werden.
Wer ist zuständig für die Sanierungsmaßnahmen?
Im Jahr 2018 hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg entschieden, die erforderliche Böschungs- und Hangsicherung einschließlich der Deckenerneuerung zu planen und auszuführen. Die Zuständigkeit dafür hat es auf das Landratsamt Waldshut als zuständige Behörde übertragen.
Auf welcher Basis wurden die nun duchzuführenden Maßnahmen beschlossen?
Ende 2021 legte die Salpetererbewegung ein Alternativkonzept zur Sanierung der L 154 vor, welches im Landratsamt weiterentwickelt wurde. Dieses hat aufgezeigt, dass die Sicherungsmaßnahmen durch unterschiedliche Ausführungsvarianten umweltverträglicher und kostengünstiger ausgeführt werden können, wobei als Basis weiterhin alle vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) identifizierten Einzelsicherungsbereiche und Sicherungsbauwerke sowie Sicherungsbereiche entlang der Straße aufgenommen wurden.
Dieses Alternativkonzept war die Ausgangsgrundlage für die neuen technischen Planungen, welche in Abweichung zur vorherigen Planung einen deutlich geringeren Eingriffsumfang vorsieht.
Welche Maßnahmen werden bei der Sanierung des Albtals umgesetzt?
Es werden
- 32 Fangzäune direkt entlang des Hangfußes,
- eine Steinschlaggalerie und
- unterhalb der Fangzäune: 22 Steinschlagschutznetze, 2 Abrollschutze und Einzelsicherungen errichtet.
Warum hat man sich für das Alternativkonzept entschieden?
Die Eingriffe in Natur und Umwelt sind im Alternativkonzept deutlich reduziert, auch die Baukosten konnten deutlich gesenkt werden. In verfahrensrechtlicher Hinsicht führte diese Abschichtung dazu, dass auf ein aufwendiges und zeitintensives Planfeststellungsverfahren verzichtet werden konnte und nur die naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragt werden musste. Notwendig dafür waren das Einverständnis der höheren Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg und die Stellungnahme anerkannter Naturschutzverbände. So wurde das Ziel der neuen Planung umfassend erreicht: Eingriffs- und Kostenminimierung sowie ein weniger aufwändiges Verfahren.
Wer führt die Arbeiten durch?
Am 29.09.2025 wurde der Zuschlag für die Felssicherungsarbeiten an die Arbeitsgemeinschaft Salmen/Kühr/Bombardi erteilt. An diesem Tag haben auch die Felssicherungsarbeiten im gesperrten Streckenabschnitt begonnen.
Wie kommen die Arbeiten voran?
Die Arbeiten liegen aktuell gut im Zeitplan: Die händischen Beräumungen der Hänge von losen Felsen wurden am 24.10.2025 abgeschlossen, die Felsbohrungen für die Netze wurden Mitte November 2025 beendet. Die Übernetzungen werden seit Ende November 2025 installiert. In den ersten beiden Sicherungsabschnitten wurden im Dezember 2025 bereits die ersten Zäune montiert.
Wer stellt sicher, dass die Arbeiten umweltverträglich stattfinden?
Die Felssicherungsarbeiten werden durch eine unabhängige ökologische Baubegleitung sowie eine ökologische Begleitgruppe, denen Vertreter der Naturschutzverbände angehören, eng begleitet. Es finden wöchentliche Baubesprechungen zwischen der ARGE, dem Ingenieurbüro Dr. Spang, der ökologischen Baubegleitung und dem Straßenbauamt statt.
Welche Arbeiten stehen noch an?
Nach der Winterpause wurden die Felssicherungsarbeiten am 19.01.2026 wieder aufgenommen. Derzeit finden die Bohr- und Verpressarbeiten für die Einzelsicherungen und Zäune statt und die restlichen Übernetzungen werden gelegt. Danach können die aufwändigeren Zäune im mittleren und oberen Streckenabschnitt sowie die Steinschlaggalerie montiert werden.
Die Sicherungsmaßnahmen sollen so zügig wie möglich, ggf. sogar schon im Jahr 2026 abgeschlossen werden.
Wann wird die Strecke wieder befahrbar sein?
Die Verkehrsfreigabe der Strecke kann nach Abschluss der Felssicherungsarbeite und ggf. einzelnen Reparaturarbeiten an der Straße und der Entwässerungsreinrichtungen erfolgen. Parallel zu den Felssicherungsarbeiten wird ein künftiges verkehrliches Konzept für den gesperrten Abschnitt der Albtalstraße erarbeitet.
FAQs zum Schlüchttal
Die L 157 durchs Schlüchttal wurde am 12.02.2026 wieder für den Verkehr geöffnet.
Die Felsräumungs- und Instandsetzungsarbeiten im Schlüchttal werden durch das zuständige Regierungspräsidium Freiburg ausgeführt. Die nachfolgenden Antworten sind in enger Zusammenarbeit entstanden. Bitte richten Sie weitere Nachfragen direkt an die Pressestelle des Regierungspräsidium Freiburg.
Was ist im Schlüchttal passiert?
In der Nacht vom 26. auf 27. Juli 2025 sind Felsen ins Schlüchttal gestürzt. Die Steine und Blöcke hatten ein Volumen von 10 bis 15 Kubikmeter; einzelne Felsblöcke von 1,5 Kubikmeter. Im Vergleich zu den Schadensereignissen der letzten Jahre im Schlüchttal war dies ein größeres Ereignis. Die heruntergefallenen Felsen haben einen speziellen Steinschlagschutzzaun stark beschädigt.
Warum konnten die Felsen nicht einfach von der Straße geräumt werden?
Das Wichtigste bei allen Räumarbeiten ist die Sicherheit. Felsen können dann geräumt werden, wenn es gefahrlos möglich ist; der Verkehr darf wieder durchs Schlüchttal fahren, wenn die Verkehrssicherheit hergestellt ist.
Beim Felssturz im Sommer 2025 wurde zunächst das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im Regierungspräsidium Freiburg hinzugezogen. Die Fachleute stellten bei einer Begehung am Seil im Bereich der Ausbruchstelle einen weiteren ca. 20 Kubikmeter großen, absturzgefährdeten Felsblock fest. Dieser musste aktiv heruntergeworfen werden, um die Bereiche an der Felswand vollständig begutachten zu können. Der Abwurf erfolgte Ende August 2025.
Bei der anschließenden Begutachtung stellte das LGRB fest, dass weitere ca. 250 Kubikmeter Fels instabil sind. Das bedeutet, dass sich an dieser Formation erneut Felsen lösen können. Daher kam das LGRB zum Schluss, dass der Bereich nur durch eine Sprengung nachhaltig und umfassend gesichert werden kann.
Wie geht es jetzt weiter?
Am Mittwoch, 12. November 2025 sollen die 250 Kubikmeter labiler Fels gesprengt werden.
Anschließend werden die Montagefirma des beschädigten Zaunes und der Hersteller des Zaunes den Schaden begutachten und den Umfang der Sanierung – Kosten und Dauer – einschätzen.
Danach wird der Zeitpunkt für die Durchführung der Maßnahmen festgelegt. Dazu stimmen sich dann das Baureferat Süd des RP Freiburg mit den Naturschutzbehörden ab.
Muss die Straße erneut mit Zäunen oder ähnlichem gesichert werden?
Neue, zusätzliche Steinschlagschutzzäune oder andere Sicherungsmaßnahmen sind nicht notwendig. Nur der beschädigte Zaun muss repariert werden.
Wann kann man wieder durchs Schlüchttal fahren? Wie lange dauert die Sperrung?
Die Straße L157 wird erst dann wieder für den Verkehr freigegeben, wenn der Schutzzaun repariert ist und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann.
Wann wird das in etwa sein?
Der genaue Zeitpunkt für die Wiedereröffnung ist noch nicht bekannt, weil die verschiedenen Maßnahmen erst noch durchgeführt werden müssen. Einige davon sind witterungsabhängig, andere müssen rechtlich geklärt werden, u.a. naturschutzrechtliche Maßnahmen.
Kann die Situation im Schlüchttal wieder auftreten?
Ja. Der Grund dafür liegt in der Geologie vor Ort. Die Schlücht hat sich teilweise über 100 Höhenmeter tief in die Gesteine des Südschwarzwalds (überwiegend Granite) eingeschnitten und bildet ein enges Tal mit zumeist sehr steilen (>70°) bis verbreitet auch senkrechten Felswänden. Aufgrund natürlicher Verwitterungsprozesse stellen Sturzprozesse (Steinschlag, Blockschlag und Felsstürze) hier wie in anderen Tälern des Südschwarzwalds eine typische und ortsübliche Gefahr dar. Auslöser dafür können sein:
- jahreszeitliche Temperaturschwankungen
- Frostsprengung durch Eisdruck
- Starkregen und Schneeschmelze
- die Hebelwirkung aufsitzender Bäume,
- Windwurf
- Tiere
- Erschütterungen z. B. durch Erdbeben
Da die Täler im Landkreis Waldshut sehr eng sind und die Felswände häufig bis unmittelbar an Straßen heranreichen – hier die L157 – gibt es oberhalb der Straße keine Möglichkeit, an der die herabfallenden Steine liegen bleiben und aufgefangen werden können. Sie stürzen dann mit hoher Energie auf die Straße oder den Talboden und bleiben dort liegen.
Welche Stellen/Firmen sind beteiligt?
Mit der Begutachtung des Hanges aus ingenieurgeologischer Sicht wurde das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim RP Freiburg beauftragt.
Aus naturschutzfachlicher Sicht ist sowohl die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Waldshut als auch die obere Naturschutzbehörde beim RP Freiburg beteiligt.
Von Firmenseite ist die Firma Berger und Brunner aus Österreich sowohl bei der Räumung der Felsen als auch bei der späteren Reparatur und Montage des Zaunes beauftragt. Sie hat 2023 den jetzt beschädigten Zaun erstellt.
Zusätzlich zur Montagefirma ist die Herstellerfirma des Zaunes, die Firma Geobrugg aus der Schweiz, aktiv.
Für die vertragliche Abwicklung der Maßnahme und für die Bauüberwachung ist das Baureferat Süd des RP Freiburg in Bad Säckingen zuständig.
Kann gegen einen Absturz vorgebeugt werden?
Die natürlichen Verwitterungs- und Auflockerungsprozesse der Gesteine lassen sich mit technischen Mittel zwar verzögern aber nicht aufhalten.
Das Risiko eines Felssturzes kann durch unterschiedliche Maßnahmen auf ein tolerierbares Restrisiko reduziert werden. Es gibt aktive und passive Maßnahmen zur Sicherung gefährdeter Bereiche. Aktive Sicherungsmaßnahmen (beispielsweise regelmäßige Felsräumungen oder eine Vernetzung möglicher Ausbruchbereiche) reduzieren die Wahrscheinlichkeit von Felsstürzen und/oder auch die Intensität eines Absturzes. Passive Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzzäune oder Schutzdämme) verhindern nicht das Sturzereignis, reduzieren aber die Folgen. Aktive und passive Maßnahmen lassen sich kombinieren. Welche Maßnahmen geeignet sind und umgesetzt werden, hängt von den örtlichen Verhältnissen ab. Neben Sicherheits- und wirtschaftlichen Aspekten spielen auch ökologische Faktoren eine entscheidende Rolle für die Auswahl der Maßnahmen.
Was passiert nach einem Felssturz?
Nach einem größeren Abgang prüft der Straßenbaulastträger (für die L157 im Schlüchttal das Landratsamt Waldshut), ob Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Die zuständige Straßenmeisterei verschafft sich ein erstes Bild vor Ort und zieht dann bei Bedarf einen Geologen oder eine Geologin hinzu. Diese Fachleute prüfen, ob im Bereich des Felssturzes weitere lockere Felsen sind. Ist der betroffene Bereich nicht gut einsehbar, werden teilweise auch Drohnen eingesetzt, bevor der Bereich am Seil begutachtet wird. Wird lockeres Gestein gefunden, beurteilen die Experten das Risiko für weitere Stürze. Auf dieser Basis leiten sie Maßnahmen ab, um den Bereich zu sichern. Eine erste ist beispielsweise eine Straßensperrung.