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Unbegleitete minderjährige Ausländer

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die allein, ohne ihre Eltern oder andere Familienangehörige, nach Deutschland einreisen.
Sie kommen überwiegend aus Kriegs- und Armutsgebieten dieser Welt und haben oft eine lange und beschwerliche Flucht unter großen Entbehrungen und oft lebensbedrohlichen Umständen hinter sich.
Jeder der unbegleiteten Minderjährigen erhält einen Vormund, der die rechtliche Vertretung des Jugendlichen übernimmt. Die Unterbringung, Versorgung und pädagogische Betreuung dieser Jugendlichen fällt in den Aufgabenbereich des Jugendamtes. Die Jugendlichen werden je nach Alter und Hilfebedarf in vollstationären Einrichtungen der Jugendhilfe, in Jugendwohngruppen oder auch in Gastfamilien untergebracht.

Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Eltern oder einen Elternteil eingereist sind und bei Verwandten oder Bekannten untergekommen sind, müssen dem Jugendamt gemeldet werden. Personen, die solche Minderjährige bei sich aufgenommen haben, melden sich bitte zur Abklärung, Beratung und möglichen Unterstützung unmittelbar nach Einreise beim Jugendamt.