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Kommunaler Suchtbeauftragter

Der kommunale Suchtbeauftragte ist zuständig für die Koordination von Angeboten, die für die Unterstützung und Überwindung von Suchtgefährdungen und Suchterkrankungen nötig sind. Hierbei arbeitet er mit vielen Akteuren im Suchthilfeverbund, als Geschäftsführung, eng zusammen. Er erarbeitet Strukturen, die es ermöglichen Suchterkrankten ein passendes Unterstützungsangebot zu bieten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Suchtprävention.

Suchthilfe

Seit 2008 besteht im Landkreis Waldshut der Kommunale Suchthilfeverbund. Es handelt sich hierbei um einen Zusammenschluss verschiedenster Institutionen überwiegend aus dem sozialen- und medizinischem Bereich. Ziel ist die Sicherstellung der Versorgungssituation der suchtgefährdeten und suchtkranken Menschen im Landkreis Waldshut sowie die bedarfsgerechte Weiterentwicklung geeigneter Versorgungsstrukturen und suchtpräventiver Angebote.

Suchtprävention

Der Kommunale Suchtbeauftragte initiiert, plant, koordiniert vorhandene Suchtpräventionsangebote und organisiert Schulungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Ziel dabei ist es für jede Zielgruppe die passende Ansprache und Information bereit zu stellen. Besonderes Augenmerkt liegt auf Angeboten für Jugendlichen.