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Allgemeiner Sozialer Dienst

Der beste Ort, an dem Kinder geborgen und gesund aufwachsen können, ist die eigene Familie. Probleme und Sorgen um die Kinder bleiben dabei nur selten aus. Um diese zu lösen benötigen Eltern manchmal nur einen Rat. Andere Situationen wiederum sind so verzwickt, dass Eltern alleine nicht mehr weiterkommen.

Wir vermitteln in Konfliktsituationen, beraten professionell bei Erziehungsproblemen und vermitteln in Fragen zu Sorgerechts- und Umgangsfragen nach Trennung oder Scheidung. Zudem informieren wir über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung oder bei seelischer Behinderung. Auch begleiten wir Kinder und Jugendliche, die mit dem Strafrecht in Konflikt geraten sind.

Dabei ist der verschwiegene, vertrauens- und respektvolle Austausch zwischen den Familienangehörigen und uns selbstverständliche Basis unserer Arbeitshaltung.

Gespräche können nach Absprache bei uns im Amt, bei Ihnen zu Hause oder an anderen geeigneten Orten stattfinden.
 

Unsere Aufgaben

Beratung

In manchen Situationen brauchen Eltern nur einen Rat oder Orientierung. Wir kennen uns mit dem Hilfenetzwerk im Landkreis Waldshut aus, kennen deren Möglichkeiten und Grenzen. Wir können viele Kontakte vermitteln oder bei bestimmten Fragen zu den richtigen Stellen Kontakt herzustellen. Gerne beraten wir uns auch mit Ihnen zu bestimmten Fragestellungen oder Problemen. 

Hilfen zur Erziehung

Manche Familien benötigen eine Zeit lang intensivere Hilfe bei der Erziehung. Dabei zielt unsere Arbeit darauf ab, familiäre Autonomie wiederherzustellen. Deshalb wird im Einzelfall eine geeignete Hilfe vermittelt.

Familien-, Trennungs- und Scheidungsberatung

Wenn es in der Familie kriselt, aber auch bei Trennung und Scheidung bieten wir Beratung in Fragen des partnerschaftlichen Zusammenlebens, in Familienkonflikten, in Fragen des verantwortlichen Umgangs mit der elterlichen Sorge oder zu Umgangsproblemen.
Zudem beteiligen wir uns in Verfahren vor den Familiengerichten und bringen Aspekte ein, damit die Familiengerichte gute Entscheidungen für Kinder und Jugendliche treffen können. Kinder und Jugendliche werden dabei altersabhängig miteinbezogen.

Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung (Hilfen nach § 35a SGB VIII)

Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung benötigen manchmal besondere Unterstützung damit sie am Leben teilhaben können. Um dabei zu unterstützen, stellen wir den besonderen, individuellen Bedarf fest und vermitteln geeignete Hilfe.