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Flagge der Ukraine

Hilfe für die Ukraine und die Geflüchteten

Der Landkreis steht in engem Austausch mit den Gemeinden, um die Unterbringung und Versorgung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu koordinieren.

Es gibt im Landkreis viele private Initiativen, die den Menschen in der Ukraine auf verschiedenste Weise helfen. Doch bitte beachten Sie den Appell des Internationalen Roten Kreuzes. Die Zentralen des Polnischen und Ukrainischen Rotes Kreuz weisen ausdrücklich darauf hin, von gut gemeinten Sachspenden abzusehen, da dies die Lager-und Transportwege blockiert.

Falls Sie privaten Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, melden Sie dies bitte beim Bürgermeisteramt Ihrer Gemeinde, dort werden diese Angebote gesammelt.

ANTWORTEN AUF DIE WICHTIGSTEN FRAGEN

1. Wo werden die Geflüchteten im Landkreis untergebracht?

Die Geflüchteten können privaten Wohnraum nutzen, der ihnen durch Unterstützer angeboten wird. Es ist ratsam, dann eine Mietvereinbarung abzuschließen, damit diese Kosten gegebenenfalls erstattet werden können im Rahmen von Sozialleistungen. Sofern kein privater Wohnraum zur Verfügung steht, erfolgt die Unterbringung direkt durch die unteren Aufnahmebehörden der Stadt- und Landkreise, ohne dass es zuvor einer Aufnahme in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes bedarf. Unabhängig davon steht die Landeserstaufnahme (LEA) Freiburg als ersatzweise Erstanlaufstelle zur Verfügung.

2. Wie lange dürfen die Menschen aus der Ukraine bleiben?

Der Europäische Rat hat am 4. März den erforderlichen Beschluss zur Aufnahme von Vertriebenen nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20 Juli 2001 getroffen. Damit kommt § 24 des Aufenthaltsgesetzes zur Anwendung. Das heißt, es können ab diesem Zeitpunkt entsprechende Aufenthaltserlaubnisse beantragt werden. Die Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz wird befristet auf 2 Jahre nach dem Durchführungsbeschluss bzgl. Massenzustromrichtlinie, dh. konkret bis 04.03.2024 erteilt. Bis zum 04.03.2024 erteilte Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Flüchtlinge gelten aufgrund der Verordnung automatisch bis zum 04.03.2025 fort. Es muss keine Verlängerung bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Bitte verwenden Sie zur Meldung betroffener Personen diese Aufenthaltsanzeige.

3. Welche Hilfsleistungen stehen den Geflüchteten zu?

Geflüchtete aus der Ukraine haben Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sobald sie ein Schutzgesuch (z.B. Beantragung von Unterkunft, Verpflegung oder medizinischer Versorgung) geäußert haben. Der Antrag ist bei der unteren Aufnahmebehörde des Landkreises zu stellen. Mit dieser Pauschalleistung sind alle Bedarfe des täglichen Lebens (von Ernährung über Kleidung bis hin zur Mobilität) zu bestreiten, die Kosten der Unterkunft werden separat im Rahmen des Üblichen erstattet.

4. Was muss ich beachten, wenn ich Geflüchtete privat aufgenommen habe, bspw. in meinem Haus oder der Ferienwohnung?

Privat untergebrachte Personen sollten sich bevor sie sich bei der Ausländerbehörde melden, zuerst bei der Gemeinde anmelden. Falls Sie Personen längerfristig Wohnraum überlassen, sollten Sie einen Mietvertrag abschließen.

5. Wenn Sie unbegleitete Minderjährige aus der Ukraine aufgenommen haben, was müssen Sie beachten?

Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Eltern oder einen Elternteil aus der Ukraine eingereist sind und bei Verwandten oder Bekannten untergekommen sind, müssen dem Jugendamt gemeldet werden. Personen die solche Minderjährige bei sich aufgenommen haben, melden sich bitte zur Abklärung, Beratung und möglichen Unterstützung unmittelbar nach Einreise beim Jugendamt unter jugendamt(at)landkreis-waldshut.de bzw. Tel.-Nr. 07751/86-4301.

6. Wer ist zuständig, wenn die geflüchteten Menschen ärztliche Hilfe brauchen? An wen kann man sich wenden?

Auch Krankenhilfeleistungen werden gewährt. Der Arzt fordert bei der Unteren Aufnahmebörde einen Krankenschein an. Dieser wird direkt der Arztpraxis übersendet.

7. Die Corona-Pandemie und die Geflüchteten. Was gilt es zu beachten?

Auch wenn das Thema in den Hintergrund rückt: die Pandemie ist immer noch da. Für die Geflüchteten wird es sowohl Testmöglichkeiten als auch ein Impfangebot geben. Diese Angebote sollte unbedingt wahrgenommen werden.

8. Gibt es für die Kinder der Geflüchteten eine Schulpflicht?

Bei Asylbewerbern besteht nach spätestens sechs Monaten eine Schulpflicht, die Kinder können aber schon am ersten Tag in der Schule aufgenommen werden.

9. Wie kann man die Menschen in der Ukraine unterstützen?

Geldspenden sind gegenüber Sachspenden wesentlich effektiver, sie können flexibel eingesetzt werden. Humanitäre Hilfe kann so gezielter an den Bedarf vor Ort angepasst werden. Neben den vielen privaten Initiativen sei hier das Deutsche Rote Kreuz erwähnt: Alle Aktivitäten des DRK mit Stoßrichtung Ukraine werden vom Internationalen Komitee des Roten Kreuzes in Genf koordiniert. Vorwiegend werden Geldspenden benötigt, siehe auch www.drk.de/nothilfe-ukraine. Darüber hinaus baut der DRK Kreisverband Säckingen in Zusammenarbeit mit den Kreisverbänden Waldshut, Lörrach und Müllheim einen Suchdienst auf, der zum 1. Juni beginnen soll und der hier lebende Angehörige bei der Suche von Vermissten im Kriegsgebiet unterstützen soll.

10. Sie können Übersetzungshilfe leisten, dann melden Sie sich bitte hier:

Dezernat2@landkreis-waldshut.de. 

11. Sie suchen nach Ansprechpartnern?

Für Fragen zu den Sozialleistungen, der Unterkunft oder zur Krankenhilfe steht Ihnen als erste Ansprechpartnerin Frau Kermisch zur Verfügung, Telefon 07751/864230 oder per Mail Viola.Kermisch(at)landkreis-waldshut.de.
Für aufenthaltsrechtliche Fragen steht Ihnen als erste Ansprechpartner Herr Andreas Tscherning zur Verfügung, Telefon 07751/862120 oder per Mail andreas.tscherning(at)landkreis-waldshut.de.

Eine Übersicht zu den Integrationsmanagern in den Gemeinden finden Sie hier.

12. Einreise mit Haustieren aus der Ukraine

Da die Ukraine ein größeres Tollwutinfektionsrisiko aufweist, ist die Einreise mit Hunden, Katzen oder auch Frettchen an strenge Auflagen geknüpft. Augrund der aktuellen Situation hat die EU aber für das Mitführen der Heimtiere vorübergehende Erleichterungen erlassen. Folglich dürfen Tiere auch ohne Impfung und Bluttest einreisen, müssen aber in Deutschland zunächst in Quarantäne gehalten werden. Wo immer möglich, soll dies als „Heimquarantäne“ gehandhabt werden, was bedeutet, dass die Tiere in der Obhut ihrer Besitzer bleiben, der Kontakt zu anderen Menschen oder Tieren muss aber eingeschränkt werden.

Zudem muss, sofern noch nicht erfolgt, neben einer Kennzeichnung eine Impfung der Tiere gegen Tollwut vorgenommen werden. Die Tollwut ist eine auch für den Menschen in der Regel tödlich verlaufende Virusinfektion, die durch den Speichel erkrankter Tiere übertragen wird, wenn der Erreger durch Biss- oder Kratzwunden in die Blutbahn gelangt. Deutschland ist seit 2008 anerkannt frei von Tollwut, während die Krankheit in der Ukraine noch nicht ausgerottet ist. Das nationale Referenzlabor für Tierseuchen, das Friedrich-Löffler-Institut, stuft aber die Wahrscheinlichkeit, dass als Heimtiere gehaltenen Hunde und Katzen aus der Ukraine mit dem Virus infiziert sind, als sehr gering ein. Dennoch müssen die Tiere einige Zeit unter Beobachtung gehalten werden, um eine Infektion sicher ausschließen zu können.

Tierhalter, die als Geflüchtete aus der Ukraine mit ihren Hunden, Katzen oder Frettchen einreisen, werden gebeten, folgendes Formular auszufüllen und sich mit dem Veterinäramt in Verbindung zu setzen (Tel.: 07751/865201 Veterinaeramt(at)landkreis-waldshut.de). Das Landratsamt Waldshut wird hierzu zudem Informationen auf seiner Homepage einstellen.

Eine Ausnahmeregelung für die Einfuhr von Hunde und Katzen aus ukrainischen Tierheimen ist allerdings auch trotz der dramatischen Lage vor Ort nicht möglich.

13. Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs

Für Fragen zu den Sozialleistungen, der Unterkunft oder zur Krankenhilfe steht Ihnen als erste Ansprechpartnerin Frau Kermisch zur Verfügung, Telefon 07751/864230 oder per Mail Viola.Kermisch(at)landkreis-waldshut.de.
Für aufenthaltsrechtliche Fragen steht Ihnen als erste Ansprechpartner Herr Andreas Tscherning zur Verfügung, Telefon 07751/862120 oder per Mail andreas.tscherning(at)landkreis-waldshut.de.

Eine Übersicht zu den Integrationsmanagern in den Gemeinden finden Sie hier.

14. Autozulassung und Versicherung

Informationen zur Zulassung von Fahrzeugen aus der Ukraine in Deutschland, sowie für die Kfz-Haftpflichtversicherung ukrainischer Fahrzeuge