Der Aufgabenbereich Kommunalaufsicht nimmt die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wahr, mit Ausnahme der Großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen. Dazu gehört auch die Aufsicht über gemeindliche Eigenbetriebe, Gemeindeverwaltungsverbände, örtliche Stiftungen und Zweckverbände.
Aufgaben im Einzelenen:
- Rechtsaufsicht, das heißt die Kontrolle der Gesetzmäßigkeit bei den kreisangehörigen Gemeinden (ohne die Große Kreisstadt Waldshut-Tiengen), Gemeindeverwaltungsverbänden und Zweckverbänden
- Beratung der kreisangehörigen Gemeinden auf allen Gebieten der kommunalen Selbstverwaltung
- Prüfung und Genehmigung der Haushalte der Kreisgemeinden
- Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters
- Widerspruchsbehörde für Bürgerinnen und Bürger in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinden, z.B. Gebühren und Steuern
- Prüfung von Gemeinderatsbeschlüssen und Verträgen
- überörtliche Prüfung der Gemeinden mit weniger als 4.000 Einwohnern
- Vorprüfung und Beurteilung von Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen für Investitionen
- Genehmigung von Zweckverbänden und öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen
- Prüfstelle für Vergaben der Gemeinden in Bausachen oder für Lieferungen und Leistungen
- Wahrnehmung von Aufgaben als oberste Dienstbehörde bzw. Dienstvorgesetzter für die Bürgermeisterinnern und Bürgermeister