Die Rechnungsprüfung ist als unabhängige interne Kontrolle mit der aus der Privatwirtschaft bekannten Revision vergleichbar. Dieser Aufgabenbereich hat neben der Prüfung der Jahresabschlüsse vorwiegend die Funktion, die Finanzvorfälle im Landratsamt einschließlich der baulichen Maßnahmen des Landkreises und seiner Eigenbetriebe zu kontrollieren. Damit soll gewährleistet werden, dass die gesamte Verwaltung sparsam, wirtschaftlich und ordnungsgemäß mit ihren Finanzen umgeht. Die Rechnungsprüfung ist organisatorisch direkt dem Landrat zugeordnet, bei der Arbeit jedoch unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Arbeitsschwerpunkte in diesem Aufgabenbereich sind:
- Prüfung der Jahresabschlüsse des Kreishaushalts und der Eigenbetriebe,
- laufende Prüfung der Kassenvorgänge, Kassenprüfungen, Prüfung des Vermögens,
- Prüfung von Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung,
- Prüfung von Personalsachen, Besoldung, Vergütung und Reisekosten,
- Prüfung der Betätigung des Landkreises bei Unternehmen und Einrichtungen, an denen der Landkreis beteiligt ist und
- Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen.