Die Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung gibt vor, dass ab 1. Januar 2025 Bauanträge nur noch in digitaler Form eingereicht werden können. Hierzu steht die Plattform – ViBa – auf der Website des Baurechtsamts zur Verfügung.
Beim digitalen Einreichen von Bauanträgen ist zu beachten:
- Die Anträge müssen das Format PDF/A-1 haben. Das ist ein spezielles PDF-Format, mit dem Dokumente langfristig archiviert werden können. Außerdem garantiert es, dass die Datei keine anderweitigen Inhalte enthält. Bitte darauf achten, dass der Antrag dieses Format hat.
- Wer einen Bauantrag digital einreicht, benötigt eine Bauvorlage-Berechtigung. Architekten und Ingenieurbüros benötigen zum Einreichen des Bauantrags
oder wenn sie den Entwurf für den Bauantrag erstellen und diesen einreichen ein Unternehmenskonto. - Für die Freizeichnung des digitalen Bauantrags benötigen Bürgerinnen und Bürger ein sogenanntes Bund ID-Konto.
Die Konten dienen gegenüber dem Baurechtsamt der Authentifizierung.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Baurechtsamts