Ziel des ELRs ist es, den ländlichen Raum in Baden-Württemberg attraktiver zu machen und die dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur zu erhalten.
Gefördert werden Projekte, die z.B. den Wohnungsbau im Landkreis fördern, Arbeiten attraktiver machen oder auch Gemeinschaftseinrichtungen. Anträge können Privatpersonen, Unternehmen mit max. 99 Beschäftigten und Kommunen stellen.
Welche Projekte im Landkreis Waldshut gefördert werden erfahren die Antragsteller in den nächsten Tagen von ihrer Gemeinde oder Stadt. Dort können sie auch nachfragen, ob sie eine Förderung erhalten.
Die Wirtschaftsförderung des Landkreises unterstützt Antragsteller beratend, sichtet und bewertet Anträge und übernimmt verschiedene Koordinierungsaufgaben. Mehr Informationen finden Sie dazu online unter: https://www.landkreis-waldshut.de/wirtschaft-und-mobilitaet/wirtschaft/entwicklung-laendlicher-raum/#toggle-11742
Für die kommende Förderperiode können Projekte noch bis zum 30. September 2025 über die jeweilige Gemeinde eingereicht werden. Mit der Bewilligung der Förderung ist ab Ende Februar 2026 zu rechnen.