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Landesweite Sicherheitsmaßnahmen für kleine Geflügelhaltungen

Landesweite Sicherheitsmaßnahmen für kleine Geflügelhaltungen
Aufgrund den landesweit auftretenden Fällen von Geflügelpest bei Wildvögeln hat das Land Baden-Württemberg zum Schutz der Hausgeflügelbestände durch eine Allgemeinverfügung Maßnahmen erlassen, die seit 21. Januar 2023 gelten. Diese sollen mit den bereits geltenden Maßnahmen verhindern, dass die Infektion durch Wildvögel übertragen werden kann.

Zu diesen Maßnahmen zählen:

  • Ein- und Ausgänge zu den Ställen und sonstigen Standorten der Vögel sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
  • Betriebsfremde Personen dürfen die Ställe und sonstigen Standorte der Vögel nur in betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten.
  • Die Schutzkleidung muss nach Gebrauch unverzüglich gereinigt werden, Einwegschutzkleidung ist zu entsorgen.
  • Nach jeder Einstallung oder Ausstallung der Vögel sind die eingesetzten Gerätschaften, der Verladeplatz sowie die freigewordenen Stallungen zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung inklusive Dokumentation ist sicherzustellen.
  • Eine Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zum Wechseln der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe ist vorzuhalten.
  • Das Hausgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Das Hausgeflügel nicht mit Oberflächenwasser oder Regenwasser tränken, zu dem auch Wildvögel Zugang haben, sondern mit Leitungswasser.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
  • Erhöhte Tierverluste sind unverzüglich tierärztlich abzuklären, um einen Zusammenhang mit der Geflügelpest auszuschließen.

 

Das Veterinäramt bittet alle Geflügelhalter und –halterinnen, die Maßnahmen konsequent umzusetzen, um so den Ausbruch beim Hausgeflügel zu verhindern.

Geflügelhalter, die sich bisher noch nicht beim Veterinäramt registriert haben sind aufgefordert, ihre Vogelhaltung zu melden.

Sollten erhöhte Todesfälle in den Beständen vorkommen oder sollte ein toter Wasser- oder Greifvogel gefunden werden, ist das Veterinäramt zu verständigen:

  • Telefon: 07751 86 5201
  • E-Mail: Veterinaeramt(at)landkreis-waldshut.de

 

Die Allgemeinverfügung des Landes Baden-Württemberg zur Biosicherheit ist hier abrufbar:

 

Allgemeine Informationen zur Geflügelpest gibt es hier: