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Fleischhygiene

Betriebe, die Fleisch erzeugen, zerlegen und verarbeiten, werden durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hygienisch überwacht. Dadurch tragen wir Sorge, dass die Tierschutzvorgaben und die hygienischen Anforderungen in Schlachtbetrieben und Metzgereien eingehalten werden. Die Überwachung und Kontrolle findet durch Amtstierärzte, amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten statt.

Aufgaben

  • Zulassung, Überwachung und Kontrolle von Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben (Schlachthöfe, Zerlegebetriebe, Metzgereien und Direktvermarkter) sowie Tierschutzkontrollen unmittelbar vor und während der Schlachtung
  • Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie Geflügelfleischuntersuchung im Landkreis Waldshut
  • Entnahme von Proben (TSE, Trichinenproben, Rückstandskontrollproben) im Schlachthof als auch im Ursprungsbestand
  • Gebühren und Entgeltabrechnungen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie der Hygieneüberwachung
  • Trichinenuntersuchung bei Hausschweinen und erlegtem Schwarzwild
  • Sachkundenachweis zur Entnahme von Trichinenproben
  • Wildmarke, Wildursprungsschein
Fleisch wird geschnitten von Produktionsmitarbeiter
Rohfleisch in Metallregal