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Lebensmittelkontrolle

Der Schutz vor Gefahren, die von Lebensmittel ausgehen können, gehört zu unseren wichtigsten Aufgaben. Grundlage für die Arbeit der Lebensmittelkontrolle sind EU-Verordnungen, das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie weitere nationale Verordnungen.

Aufgaben

  • Überwachung und Kontrolle von Betrieben, die gewerbsmäßig Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder kosmetische Mittel herstellen, bearbeiten oder in Verkehr bringen
  • Bearbeitung lebensmittelbedingter Verbraucherbeschwerden
  • Probenahmen
  • Rückrufüberwachung
  • Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren
  • Erteilung Erzeugercode für die Vermarktung von Eiern
  • Überprüfung der Kennzeichnung
  • Ausstellen von Bescheinigungen und Gesundheitszeugnissen für Lebensmittel und Waren tierischer Herkunft
Koch bei der Arbeit / Anrichten von Speisen