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kranke Katze im Gras Foto von Peter Godfrey auf Pexels

Tierschutz 

Der Tierschutz hat aufgrund seiner Aufnahme in das Grundgesetz einen hohen Stellenwert. Er soll sicherstellen, die Tiere als Mitgeschöpfe aus der Verantwortung des Menschen heraus zu schützen. Aus diesem Grund überprüfen unsere Amtstierärzte und Veterinärhygienekontrolleure landwirtschaftliche und gewerbsmäßige Tierhaltungen. Private Tierhaltungen werden in der Regel nach Anzeigen oder Bürgerbeschwerden überprüft.

  • Kontrollen von gewerblichen und privaten Tierhaltungen und Tiertransporten
  • Bearbeitung tierschutzrechtlicher Anzeigen
  • Begutachtung und Überwachung, Genehmigung und Erlaubnisse für Tierheime, Tierbörsen, Zirkusse, Zoohandel, Reit- und Fahrbetriebe, Zucht und Handel von Tieren, Tiertransporte
  • Stellungnahmen im Baurechtsverfahren im Bereich Tierhaltungen und landwirtschaftliche Nutztierhaltungen
kleiner Hund aus dem Tierschutz, angebunden an eine Kette Foto von Diana auf Pexels

Tiere zu vermitteln

Tiere, die nicht artgerecht gehalten werden, bringt das Veterinäramt des Landkreises zunächst in Tierpensionen oder Tierheimen unter. Langfristig werden für die Tiere jedoch neue Halter und Halterinnen gesucht, die sich liebevoll um sie kümmern. Hier erfahren Sie, welche Tiere momentan von uns vermittelt werden, wie und mit wem Sie bei Interesse Kontakt aufnehmen können.