Tierschutz
Der Tierschutz hat aufgrund seiner Aufnahme in das Grundgesetz einen hohen Stellenwert. Er soll sicherstellen, die Tiere als Mitgeschöpfe aus der Verantwortung des Menschen heraus zu schützen. Aus diesem Grund überprüfen unsere Amtstierärzte und Veterinärhygienekontrolleure landwirtschaftliche und gewerbsmäßige Tierhaltungen. Private Tierhaltungen werden in der Regel nach Anzeigen oder Bürgerbeschwerden überprüft.