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Schülerbeförderung

Der Landkreis ist verantwortlich für die Schülerbeförderung. Die Schülerinnen und Schüler fahren in der Regel mit den öffentlichen Nahverkehrsangeboten. Der Landkreis ist Kostenträger für die Schülerbeförderung und organisiert die notwendigen Schulbusverkehre. Es gibt im Landkreis Waldshut rund 80 Schulen mit rund 13.000 Fahrschülern.

Der weitaus größte Teil der Schüler fährt mit der Fahrkarte Deutschland-Ticket JugendBW (oder WTV JugendticketBW). Dieses Ticket wird vom Landkreis Waldshut subventioniert, damit es sehr kostengünstig angeboten werden kann.

In der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Waldshut über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten im § 6 (1) hat der Schüler ab der Klasse 5, unabhängig von der besuchten Schule, einen Eigenanteil zu entrichten. Alle Möglichkeiten einer Erstattung von diesen Schülerbeförderungskosten werden in der Satzung geregelt und können beantragt werden. Die Eigenanteile sind nur für höchstens zwei Kinder einer Familie zu tragen. Die 3-Kind-Befreiung kann bis zum 31.10. des Jahres, in dem das Schuljahr endet, bei der Schule/Schulträger des jüngsten Kindes beantragt werden.

Sollten die Kosten für das JugendticketBW aus sozialen Gründen nicht getragen werden können, können Sie sich darüber hinaus beim Jobcenter (Bildung und Teilhabe) über eine Kostenerstattung informieren, Tel. +49 (0) 7751 86-4101.

Für Schülerinnen und Schüler, welche ein SBBZ (Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum) oder eine Inklusionsschule besuchen und die öffentlichen Verkehrsmitteln nicht nutzen können, gibt es entsprechende Sonderfahrdienste. Die Organisation hierfür läuft ebenfalls beim Landratsamt Waldshut.
Es sind derzeit über 400 zu befördernde Schülerinnen und Schüler in den ca. 25 SBBZ und Inklusionsstandorten.

 

Behindertenbeförderung

Der Landkreis Waldshut ist Aufgabenträger für die Organisation der Beförderung von Erwachsenen Behinderten zu den Caritaswerkstätten in Gurtweil/Kaitle und
Bad Säckingen-Wallbach. Derzeit werden rund 260 Personen mit Sonderfahrzeugen befördert. Fahrplanauskünfte, Tarife, Freizeitangebote und sonstige Serviceleistungen (z.B. Mobilitätsgarantie, Barrierefreiheit) auf der Internetseite des Waldshuter Tarifverbundes (WTV).

Anträge und Downloads

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