Die Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die Entwicklung der Flächennutzung in den Kreisgemeinden zu lenken, zu ordnen und zu sichern. Wir beraten daher die Gemeinden, Planer und andere Verfahrensbeteiligten bei der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung. Dabei treten wir als Baurechtsamt hauptsächlich als Genehmigungsbehörde und als Träger öffentlicher Belange auf.