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Klimaschutz

EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz)

Wenn Sie planen, Ihre Heizungsanlage auszutauschen, dann beachten Sie, dass in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien gedeckt und nachzuweisen sind.
Weitere Informationen zu den staatlichen Vorgaben sowie Nachweisformulare finden Sie auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg.

GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Das Gebäudeenergiegesetz fasst die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäuden und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden zusammen.
Weitere Informationen, die Erfüllungserklärung sowie entsprechende Formulare für Bauvorhaben mit Antragstellung ab 01.01.2024 finden Sie auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg.
Für Bauvorhaben, deren Antragstellung oder der Antrag auf Zustimmung oder die Bauanzeige zwischen dem 01.11.2020 und dem 31.12.2023 erfolgte (GEG2020), finden Sie die Informationen und die Formulare der Erfüllungserklärung auf der Homepage der Regierungspräsidien Baden-Württemberg - Gebäudeenergieeffizienz.

 

 

PVPf-VO (Photovoltaik-Pflicht-Verordnung)

Die Photovoltaikpflicht gilt für Bauherrinnen und Bauherren beim Neubau eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes und bei der grundlegenden Dachsanierung eines Bestandsgebäudes.
Grundlegende Dachsanierungen sind Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Gleiches gilt auch bei einer Wiederverwendung von Baustoffen.
Die Photovoltaikpflicht besteht zudem für den Neubau eines offenen Parkplatzes mit mindestens 35 Stellplätzen.
Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht und die Antragsformulare für Befreiung finden Sie auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg.