Der Denkmalschutz in Baden-Württemberg dient dem Erhalt bedeutender Gebäude, Anlagen und Orte als Teil unseres kulturellen Erbes und wird durch das Landesamt für Denkmalpflege (LAD) sowie die unteren Denkmalschutzbehörden umgesetzt. Für den Landkreis Waldshut ist das Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde zuständig.
Im Geoportal Baden-Württemberg können Sie sich über die Kartenansicht die Kulturdenkmale anzeigen lassen und gezielt Auskünfte zu einzelnen Objekten abfragen.
Wesentliche Aufgaben
- Schutz und Erhalt von Kulturdenkmalen sowie deren Umgebung nach den Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes BW
- Erteilung denkmalschutzrechtlicher Genehmigungen für Veränderungen, Instandsetzungen, Nutzungsänderungen oder den Abbruch von Kulturdenkmalen
- Beratung und Auskunft zu denkmalrechtlichen Fragen und zum Denkmalstatus
- Überwachung und Durchsetzung denkmalrechtlicher Vorschriften
- Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege (LAD) und anderen Fachstellen
- Mitwirkung bei Förder- und Steuerangelegenheiten im Denkmalschutz
- Öffentlichkeitsarbeit zum Schutz des kulturellen Erbes