Beim Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt ist die Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters angesiedelt.
Der Kreiswahlleiter trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Parlamentswahlen im Wahlkreis (Europawahl, Bundestagswahl und Landtagswahl). Der Kreiswahlleiter ist Vorsitzender des jeweiligen Kreiswahlausschusses.
Bei der Kreistagswahl ist der Landrat für die laufenden Geschäfte der Wahl verantwortlich. Bei den Bürgermeisterwahlen, wie auch bei den Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen, ist das Landratsamt Wahlprüfungsbehörde. Diese Aufgaben werden vom Amt für Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung wahrgenommen. Außerdem werden dort auch die Volksabstimmungen vorbereitet und durchgeführt.