Die anhaltende Hitze im Landkreis hat dazu geführt, dass der Deutschen Wetterdienst den Waldbrandgefahrenindex für den Landkreis Waldshut von 4 auf 5 erhöht hat. Das bedeutet: es besteht eine hohe oder sehr hohe Gefahr für Brände. Das Landratsamt Waldshut hat deshalb auf Grundlage von § 1 Abs.2 der Polizeiverordnung das Anzünden oder Unterhalten von Feuern und von offenem Licht im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald untersagt. Das Verbot gilt ab Mittwoch 23. August 2023. Von diesem Verbot ist nun auch das geplante Feuerwerk der Waldshuter Chilbi betroffen. Noch vor Tagen erteilte das Kreisforstamt eine Erlaubnis, angesichts der verschärften Waldbrandgefahr musste diese nun aber zurückgezogen werden.
Die zuständige Dezernentin Caren-Denise Sigg hat die Stadt Waldshut-Tiengen und die Chilbi-Veranstalter über die veränderte Gefahrenlage informiert. Angesichts der Brände, die in Europa wüten, ist der Entscheid des Landratsamtes mit großem Verständnis aufgenommen worden. Jens Blumenstock, der Veranstalter des Feuerwerks und Oberschützenmeister der Schützengesellschaft Waldshut, sagt: „Die Absage ist zwar sehr bedauerlich, aber die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie auch unsere Umwelt stehen im Vordergrund.“ Auch die Stadt Waldshut-Tiengen steht hinter der Absage. Die erste Beigeordnete Petra Dorfmeister sagt: „Natürlich hätten wir die Chilbi gerne mit einem Feuerwerk beendet. Die kurzfristige Absage ist zwar bedauerlich, aber die Gefahr ist einfach zu groß und die Absage damit der richtige Entscheid.“