Ein vom Borkenkäfer befallener Baum ist erkennbar an frischem, braunen Bohrmehl welches sich am Stammfuß, in den Rindenschuppen oder am Waldboden absetzt. Der Baum muss dann umgehend beseitig werden, um einen Befall von weiteren Bäumen zu verhindern. Der zuständige Revierleiter sowie das Kreisforstamt unterstützen Sie gerne bei der Maßnahme. Bereits abgestorbene Fichten, bei denen die Rinde abgefallen ist, stellen keine forstschutzrelevante Gefahr dar. Das Vorgehen sollte aber auch hier am besten mit dem örtlichen Förster abgesprochen werden.
Das Kreisforstamt weist daraufhin, dass Waldbesitzer, die der Pflicht zur Bekämpfung des Borkenkäfers nicht nachkommen, nach den forstrechtlichen Bestimmungen des Landesverwaltungsgesetzes belangt werden können. So kann vom Kreisforstamt eine Frist zur Durchführung der Maßnahme setzen und bei Nichtbefolgung die Arbeiten selbst durchführen. Die Kosten tragen die Waldbesitzer.