Die Niederschläge und kühleren Temperaturen der letzten Tage haben dafür gesorgt, dass sich die Waldbrandgefahr deutlich entspannt hat. Der Waldbrandgefahrenindex für den ganzen Landkreis liegt laut Deutschem Wetterdienst derzeit bei 1. Dementsprechend liegt eine sehr geringe Gefahr vor. Zum Vergleich: Am 23. August, an dem Tag, als das Verbot in Kraft trat, lag der Index bei Stufe 4 von 5. Damit besteht keine unmittelbare Gefahr mehr für den Wald durch das Anzünden oder Unterhalten von Feuer oder offenem Licht.
Gemäß § 1 Absatz 1 der Polizeiverordnung des Landratsamtes Waldshut vom 02.08.2023, kann somit das Anzünden oder Unterhalten von Feuer oder von offenem Licht im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald gemäß den Bestimmungen § 41 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg wieder gestattet werden.
Das Landratsamt Waldshut hat deshalb das Verbot vom 23. August, das das Unterhalten von Feuern und von offenem Licht im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald untersagt, wieder aufgehoben. Die Aufhebung tritt am Dienstag, den 29.08.2023, in Kraft.
Anlage: Aufhebung der Feststellung der Waldbrandgefahr für den Landkreis Waldshut