Zulassung, Überwachung und Kontrolle von Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben (Schlachthöfe, Zerlegebetriebe, Metzgereien und Direktvermarkter) sowie Tierschutzkontrollen unmittelbar vor und während der Schlachtung
Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie Geflügelfleischuntersuchung im Landkreis Waldshut
Entnahme von Proben (TSE, Trichinenproben, Rückstandskontrollproben) im Schlachthof als auch im Ursprungsbestand
Gebühren und Entgeltabrechnungen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie der Hygieneüberwachung
Trichinenuntersuchung bei Hausschweinen und erlegtem Schwarzwild
Sachkundenachweis zur Entnahme von Trichinenproben