Bekanntmachungen
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Aufgaben:

  • Zulassung, Überwachung und Kontrolle von Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben (Schlachthöfe, Zerlegebetriebe, Metzgereien und Direktvermarkter) sowie Tierschutzkontrollen unmittelbar vor und während der Schlachtung
  • Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie Geflügelfleischuntersuchung im Landkreis Waldshut
  • Entnahme von Proben (TSE, Trichinenproben, Rückstandskontrollproben) im Schlachthof als auch im Ursprungsbestand
  • Gebühren und Entgeltabrechnungen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie der Hygieneüberwachung
  • Trichinenuntersuchung bei Hausschweinen und erlegtem Schwarzwild
  • Sachkundenachweis zur Entnahme von Trichinenproben
  • Wildmarke, Wildursprungsschein
Tisch mit rohem Fleisch was geschnitten wird