Bekanntmachungen
Ämter Landkreis Waldshut
Amt auswählen
Online-Bürgerportal
Service auswählen

"Erhöhte Wachsamkeit erforderlich: Neue Fälle der Newcastle Disease in Deutschland – Wichtige Hinweise für Geflügelhalter"

13. März 2026

Aktuelles

Der Kleintierzuchtverein C512 Bonndorf e.V. organisiert Newcastle-Disease-Impfstoffausgaben in Grafenhausen.

Nächste Impfstoffausgaben sind am

19.04.26

31.05.26

19.07.26

18.10.26

Anmeldung und Informationen unter: huehner-impfen@t-online.de

 

Pressemitteilung des Veterinäramts Waldshut

13.03.2026, Dr. Hannah Ayrle-Stauß

Veterinäramt ruft Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf – neue Fälle der Newcastle Disease in Deutschland

Nach 30 Jahren sind wieder Fälle der Atypischen Geflügelpest in Deutschland aufgetreten. In Bayern sowie Brandenburg, aber auch in Polen und Spanien, kam es in den letzten Wochen zu Ausbrüchen der hochinfektiösen, tödlichen Geflügelkrankheit. Die sogenannte „Atypische Geflügelpest“ ähnelt sich in den Symptomen der Klassischen Geflügelpest, die inzwischen das ganze Jahr über eine Gefahr für Hausgeflügel-bestände darstellt. Dabei sind die Schutzmaßnahmen und auch die Bekämpfung der beiden Seuchen recht ähnlich.

Wie erkennt man die Krankheit und wie wird sie übertragen?

Die Krankheit betrifft vor allem Puten und Hühner, kann aber auch Tauben und anderes Ziergeflügel betreffen. Für Menschen ist das Virus im Normalfall nicht gefährlich, es kann bei einer Ansteckung aber zu grippeähnlichen Symptomen beim Menschen kommen. Daher sollte man sich von kranken Vögeln fernhalten und Schutzkleidung bei Kontakt mit kranken Tieren tragen.

Die Krankheitsanzeichen ähneln der Klassischen Geflügelpest – besonders bei Hühnern und Puten kommt es zu plötzlichen Todesfällen, allgemeiner Schwäche, verschleimten Atemwegen, grünlichem Durchfall, Lähmungen, bei Legehennen zu einem drastischen Abfall der Legeleistung, Eifarben- und Schalenveränderungen.

Das Virus wird über Körpersekrete und Kot ausgeschieden, auch Eier können kontaminiert sein. Die Übertragung erfolgt über Transportkisten, Stalleinrichtung, Staub, Schuhe, Kleidung, Fahrzeuge oder über die Tiere direkt.

Wichtig bleibt eine gesteigerte Aufmerksamkeit: Bei Auftreten von unklaren Krankheitsanzeichen, Todesfällen oder Leistungseinbrüchen bei seinen Tieren muss ein Tierhalter seinen Tierarzt oder das zuständige Veterinäramt kontaktieren!

Biosicherheitsmaßnahmen, Impf- , Melde- und Registrierpflichten!

Wenn es zu einem Ausbruch der Newcastle Disease in einer Geflügelhaltung kommt, müsse alle Tiere getötet werden, es werden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet und der Handel wird eingeschränkt. Diese Maßnahmen kommen auch bei Ausbrüchen in Kleinst- und Hobbyhaltungen sowie bei einem Ausbruch der Klassischen Geflügelpest zum Tragen.

Umso wichtiger ist die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen wie die Beschränkung des Personenverkehrs, kein Austausch von Gegenständen zwischen verschiedenen Geflügelbetrieben, das Tragen von Schutzkleidung und separatem Schuhwerk in Stallungen- und Ausläufen, Schadnager- und Fliegenbekämpfung, die geschützte Lagerung von Futter und Einstreu, sodass keine Wildvögel dazu Zugang haben und noch viele weitere Maßnahmen die auch in der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nachzulesen sind und auch für Geflügelhaltungen unter 1000 Tieren gelten.

Für Hühner und Puten gibt es darüber hinaus eine Impfpflicht gegen die Newcastle Disease. Alle Geflügelhalter werden daher aufgefordert mit ihrem Bestandstierarzt den aktuellen Impfstatus ihrer Tiere zu überprüfen und ggf. aufzufrischen. Einzelne Rassegeflügel- und Zuchtverbände bieten Sammelimpfungen an.

Eine Melde- und Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg besteht für alle Halter die Hühner einschl. Küken, Hähne, Schlacht- und Masttiere oder Truthühner/Puten einschl. Küken, Hähne, Schlacht und Masttiere halten. Tierhalter mit bis zu 25 Stück Hühner und/oder Truthühner, die nur diese und keine anderen beitragspflichtigen Tiere halten, sind von der Melde- und Beitragspflicht ausgenommen.

Weiter erinnert das Veterinäramt daran, dass generell die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern (Puten), Wachteln oder Laufvögeln beim Veterinäramt registriert werden muss – dies gilt auch für die Haltung von wenigen Tieren zu Hobbyzwecken. Eine Nichtbeachtung dieser Impf-, Melde- und Registrierpflichten können mit einem Bußgeld geahndet werden. Änderungen bzw. die Aufgabe der Geflügelhaltung sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen beim

 

Veterinäramt und Lebensmittelkontrolle

Im Wallgraben 34

79761 Waldshut-Tiengen

Telefon: +49 7751 86 5201

E-Mail: veterinaeramt@landkreis-waldshut.de