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Drei Personen mit Fahrrädern am Rheinufer

Foto-Wettbewerb RadelFuchs 2026

Verrate uns deinen Geheimtipp für die nächste Radtour!

 

Du bist gerne mit dem Fahrrad im Landkreis Waldshut unterwegs und kennst Orte, die man unbedingt einmal gesehen haben muss? Dann teile deinen persönlichen Geheimtipp für die nächste Radtour mit uns!

 

Zeig uns mit deinem Foto, wo sich ein Abstecher mit dem Fahrrad besonders lohnt – und inspiriere andere Radlerinnen und Radler im Landkreis.

 

Die beeindruckendsten Einsendungen werden von einer Jury ausgewählt – und natürlich gibt es auch tolle Preise zu gewinnen.

 

So funktioniert’s

  1. Schwing dich aufs Rad und fahre zu deinem Geheimtipp im Landkreis Waldshut.
  2. Mach ein Foto von diesem besonderen Ort.
  3. Sende uns dein Bild und verrate kurz, wie die Radtour verläuft und warum diese Strecke dein persönlicher Geheimtipp ist.
  4. Eine Jury wählt die drei schönsten Einsendungen aus.

Teilnahmebedingungen

  • Du nimmst am Stadtradeln 2026 teil.
  • Das Foto muss im Landkreis Waldshut aufgenommen sein.
  • Das Bild muss einen klaren Bezug zum Fahrradfahren haben – mindestens ein Fahrrad oder ein Teil davon muss sichtbar sein.
  • Pro Person ist nur eine Einsendung möglich.
  • Sende dein Foto per E-Mail an radelfuchs@landkreis-waldshut.de.
  • Einsendeschluss: 03.07.2026
  • Bekanntgabe der Gewinner der drei regionalen Genusskörble: 28.07.2026

 

Jetzt mitmachen!

 

Also: Kamera einpacken, aufs Rad steigen und uns deinen schönsten Geheimtipp für die nächste Radtour zeigen!

Teilnahmebedingungen
Datenschutzhinweise

Teilnahmebedingungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs/Gewinnspiels „RadelFuchs“ während der Aktion STADTRADELN vom 13.06.2026 bis 03.07.2026

1. Inhalt und Aufgabenstellung

Der Landkreis Waldshut veranstaltet im Rahmen der Kampagne STADTRADELN 2026 vom 13.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026 die Fotoaktion „RadelFuchs“. Inhalt der Fotoaktion ist es, dem „RadelFuchs“ seinen persönlichen Geheimtipp für die nächste Radtour im Landkreis Waldshut zu verraten. Aufgabe ist es, mit dem Fahrrad zu seinem Lieblingsplatz im Landkreis Waldshut zu fahren, ein Foto von diesem besonderen Ort zu machen und zusätzlich kurz zu beschreiben, wie die Radtour verläuft und warum es sich um einen persönlichen Geheimtipp handelt. Das Bild (eine Einsendung pro Person) ist dem Landkreis Waldshut unter Angabe des Standortes zu übermitteln.

2. Bildmotiv

Um dieses Thema darzustellen, muss mindestens ein Fahrrad oder Teile eines Fahrrads auf dem Foto zu sehen sein. Zudem muss der Standort hinreichend erkennbar sein. Es werden nur solche Fotos zur Fotoaktion zugelassen, welche den Teilnahmebedingungen und dem Thema des Wettbewerbs entsprechen. Der Landkreis Waldshut behält sich das Recht vor, Fotos, die gegen die genannten Punkte verstoßen, nicht zu berücksichtigen.

3. Gewinn und Ermittlung der Gewinner

Eine Jury wählt unter allen Einsendungen die drei besten Beiträge aus. Die drei Gewinner der Fotoaktion erhalten jeweils ein regionales „Genusskistle“.

4. Voraussetzung zur Teilnahme

Alle Teilnehmenden des STADTRADELN 2026 im Landkreis Waldshut können mitmachen. Ausgenommen von der Teilnahme sind folgende Personen sowie deren Angehörige: Mitarbeitende des Koordinationsteams STADTRADELN im Landkreis Waldshut, Amt für Kommunikation und Kultur sowie das Amt für Wirtschaft und Mobilität.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Bild noch nicht veröffentlicht und/oder prämiert wurde. Bilder, die gegen das geltende Recht verstoßen, werden vom Wettbe-werb ausgeschlossen.

5. Übermittlung des Fotos

Bitte schicken Sie Ihr Foto und einer kurzen Beschreibung der Radtour ausschließlich digital und in maximaler Auflösung per E-Mail mit dem Betreff „RadelFuchs“ (unter Angabe des Aufnahmeortes) an radelfuchs@landkreis-waldshut.de. Einsendungen per Post oder auf digitalen Datenträgern können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht zurückgeschickt.

6. Akzeptieren der Teilnahmebedingungen

Mit der Einsendung des Fotos bestätigen die Teilnehmenden, die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

7. Einsendeschluss

Der Einsendeschluss für den Fotowettbewerb ist der 03.07.2026 um 23:59 Uhr. Später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

8. Benachrichtigung von Gewinnern

Im Gewinnfall werden die Teilnehmenden kontaktiert und gegebenenfalls um zusätzliche Daten (vollständiger Name, Adresse) gebeten, um den Gewinn zuzustellen oder eine Übergabe zu organisieren. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt am 28.07.2026.

9. Veröffentlichung von Daten und Bildern

Sollten Ihre Daten bzw. Bilder für eine Veröffentlichung vorgesehen werden, werden wir Sie hierzu separat benachrichtigen und um Ihre Einwilligung bitten.

10. Urheberrecht und Rechteinräumung

Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb bestätigen Sie, alle Rechte an dem eingereichten Foto zu besitzen, die Einwilligung des/der Abgebildeten vorliegend zu haben (falls dritte Personen auf dem Bild abgelichtet sind, siehe § 22 KUG), sowie die inhaltlich richtigen Angaben der Bildeinsendung.

Bitte beachten Sie, dass Sie dem Landkreis Waldshut mit Bildeinsendung automatisch die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einräumen.

11. Haftung und Rechtsmittel

Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs/Gewinnspiels „RadelFuchs“ während der Aktion STADTRADELN

1. Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen:

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Landratsamt Waldshut, Kaiserstrasse 110, 79761 Waldshut-Tiengen; E-Mail: post@landkreis-waldshut.de, Tel.: 07751 86-0

2. Zweck der Verarbeitung:

Ihre Daten werden verwendet, um den Wettbewerb/das Gewinnspiel „RadelFuchs“ durchzuführen. Dies umfasst u. a. die Prüfung der Teilnahmeberechtigung sowie die Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner. Im Gewinnfall werden wir Sie zudem kontaktieren und Sie um zusätzliche Daten bitten (vollständiger Name, Adresse), um den Gewinn an Sie zu versenden. Sollten Ihre Daten bzw. das Gewinnerbild veröffentlicht werden, werden wir Sie hierzu separat benachrichtigen und um Ihre Einwilligung bitten.

3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Die Verarbeitung Ihrer Daten (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte (s. unter 5.)) erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Ggf. werden Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erhoben (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO).

4. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Landratsamt Waldshut, Datenschutzbeauftragte Frau Christina Mutter, Tel. 07751 86-7200, E-Mail: datenschutz@landkreis-waldshut.de

5. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden intern im Bereich Koordination STADTRADELN Landkreis Waldshut verarbeitet.

6. Übermittlung der personenbezogenen Daten in ein Drittland:

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in ein Drittland erfolgt grundsätzlich nicht.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Ihre Kontaktdaten sowie weitere Daten, die Sie angegeben haben und die übermittelten Bilder werden spätestens einen Monat nach Versand des Gewinns an den Gewinner gelöscht. Kontaktdaten und Bilder von Personen, die nicht gewonnen haben, werden nach Auswahl des Gewinners gelöscht.

Für das Landratsamt Waldshut gilt, soweit es keine spezialgesetzlichen Regelungen gibt, der Aktenplan nach BERKAS und enaio.

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung:

Sollte die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihre Einwilligung darstellen, so kann diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

9. Betroffenenrechte:

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  2. Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 21 DSGVO).
  4. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO)

10. Pflicht zur Bereitstellung Ihrer Daten:

Werden die Daten nicht angegeben, kann keine Teilnahme sowie keine Kontaktaufnahme im Falle eines Gewinns erfolgen.

Sollten Sie von den genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der/die Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei dem/der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de, Telefon: 0711 6155410