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Ab sofort wieder Anmeldung als „One-Night-Camps“-Gastgeber möglich

Die umweltfreundliche und unkomplizierte Übernachtungsmöglichkeit „One-Night-Camps“ ist bereits ein Erfolg. Ab sofort können sich Gemeinden, Privatpersonen und Landwirte wieder als naturnahe Gastgeber bewerben.

Viele Reisende, insbesondere an den Fernwanderrouten und –radwegen, wünschen sich eine einfache Unterkunft. Die „One Night Camps“ bieten genau das. Gleichzeitig wird illegales Zelten und Abstellen von Reisemobilen an nicht ausgewiesenen Plätzen minimiert.

Die Übernachtungsplätze werden in den Wintermonaten durch das Naturschutz-, Land- und Forstwirtschaftsamt sowie Baurechtsamt unbürokratisch geprüft und genehmigt. Die Prüfung eines Flurstücks kostet einmalig 30 €. Für Reisemobilstellplätze müssen Bauanträge zur Nutzungsänderung gestellt werden.

Die Campingplatzverordnung wurde in diesem Jahr neu verabschiedet, nach welcher bis zu fünf Plätze von der Verordnung ausgenommen sind. Um den Charakter einer naturnahen Übernachtung beizubehalten und in Absprache mit den Fachämtern werden dennoch weiterhin nur maximal drei Plätze als verfahrensfrei eingestuft und geprüft. Die Anmeldung von Übernachtungsplätzen kann hier bis zum 31.12.2023 erfolgen. Die Tourismusabteilung des Landratsamtes unterstützt bei den Bauanträgen zur Nutzungsänderung und steht für Fragen telefonisch zur Verfügung unter: 07751/86 2604

Bildanhang: Jens Großkreuz auf Bloggerreise im „One-Night-Camp Alexander“ in Küssaberg (Copyright: Grosskreuz-Schwarzwald Tourismus)