Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) existiert in Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für ländlich geprägte Gemeinden. Von der Förderung können sowohl Kommunen als auch gewerbliche Betriebe und Privatpersonen profitieren. Anträge können nur über die Gemeinde eingereicht werden.
Das ELR umfasst vier Förderschwerpunkte:
- Wohnen: Schaffung von Wohnraum innerhalb des Ortes durch Umnutzung vorhandener Gebäude oder ortsbildangepasste Neubauten
- Gemeinschaftseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft
- Arbeiten: Neuansiedlungen, Verlagerungen oder Erweiterungen von Unternehmen mit maximal 100 Beschäftigen.
- Grundversorgung: Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen.
Der Landkreis Waldshut gehört mit wenigen Ausnahmen vollständig zur Förderkulisse des ELR. Die Wirtschaftsförderung berät die Antragsteller und koordiniert die Förderschwerpunkte im Landkreis. Einen Erklärfilm sowie weitere Informationen zum ELR-Richtlinie, Ausschreibungen und Formulare finden Sie auf der Website des Ministerium.
Beispiel für die Umnutzung des öffentlichen Raums:

