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Fragen und Antworten

Wie hoch sind die Kosten für die Planung und den Bau der Albtalstraße?

Eine genaue Summe kann aufgrund der aktuell statffindenen Untersuchungen derzeit noch nicht genannt werden. Die Gesamtkosten werden sich auf mehrere Millionen Euro belaufen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Während des Planfeststellungsverfahrens erfolgt eine aktive Beteiligung. Innerhalb der Anhörungsfrist können Stellungahmen eingereicht und Einwendungen erhoben werden. Die rechtzeitig vorgebrachten Einwendungen werden in einem gesonderten Termin (Erörterungstermin) mit den Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Einwendungsführern behandelt. Der Erörterungstermin hat u.a. zum Ziel, Lösungen für mit dem Vorrhaben verbundene Konflikte zu finden.

Warum dauert das Verfahren so lange?

Die Lage der Felssicherungsmaßnahmen im FFH-Gebiet „Alb zum Hochrhein“ und im Vogelschutzgebiet „Südschwarzwald“ erfordert eine vertiefte Betrachtung und Auseinandersetzung mit den naturschutzfachlichen und –rechtlichen Vorgaben. Auch die entlang der Albtalstraße vorhandene Geologie sowie die bautechnischen Anforderungen an die zu planenden Felssicherungsmaßnahmen erfordert eine gutachterliche Aufarbeitung. Dies führt zu mehrjährigen Planungen und macht einen Planfeststellungsbeschluss erforderlich.

Wann ist mit der Wiedereröffnung der Albtaltstraße zu rechnen?

Nach der Vorentwurfsplanung soll im Frühjahr 2021 der Antrag für das Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Dauer des Verfahrens ist abhängig von mehreren Faktoren, u.a. von den Einwednungen Dritter. Die zeitliche Dauer des Verfahrens ist somit nicht genau abschätzbar. Sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt und es keine Einwendungen gibt, kann mit der Ausführungsplanung und der Bauvorbereitung begonnen werden. Hierbei müssen auch die Belange des Natur- und Umweltschutzes, witterungsbedingte Einflüsse, die Kapazität der Fachfirmen und sicherheitstechnische Aspekte berücksichtigt werden. Deshalb kann die zeitliche Dauer der Bauausführung nur schwer abgeschätzt werden.

Weshalb wird die gesperrte Albtalstraße nicht mehr geräumt?

Die Albtalstraße ist im Bereich zwischen Hohenfels und Tiefenstein aufgrund der hohen Gefährdung durch Steinschlag- und Felssturzereignisse seit dem Jahr 2015 gesperrt.  Eine Räumung erfolgt bis Mitte 2020. Nach dem Abgang des Felsens am 15.06.2020 empfahl das geologische Fachbüro dringend, jede weitere Räumung der Straße aus Gründen des Arbeitsschutzes zu unterlassen. Als Arbeitgeber trägt der Landkreis Waldshut die Pflicht, für die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu sorgen.

Unabhängig davon liefern Fels- und Geröllablagerungen auf der gesperrten Strecke wichtige Hinweise zur Identifizierung von Bereichen mit erhöhtem Gefährdungspotential und sind damit von großer Bedeutung für die weitere Planung der Sicherungsmaßnahmen.

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