1. Vermittlungsunterstützende Leistungen (Vermittlungsbudget) wie zum Beispiel:
- Bewerbungskosten
- Mobilitätskosten
- Kosten für Arbeitsmittel
- Kosten für Nachweise
- Kosten zur Unterstützung der Persönlichkeit
1.2. Einstiegsgeld, um die Aufnahme einer selbstständigen oder sozialversicherungspflichtigen Arbeit zu fördern
1.3. Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
1.4. Leistungen der freien Förderung
1.5. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
1.6. Förderung der beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein)
Leistungen für Arbeits- und Ausbildungssuchende sind Ermessensleistungen, d.h. dass Sie keinen Anspruch auf die Leistung haben, sondern lediglich auf Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens.