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Eingliederungsleistungen

Unser Jobcenter bietet umfassende Eingliederungs-, Förder- und Qualifizierungsmaßnahmen an. Damit möchten wir Personen, die Bürgergeld beziehen, bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz unterstützen.

Unsere Eingliederungsleistungen im Überblick

1. Leistungen für Arbeits- und Ausbildungssuchende

1. Vermittlungsunterstützende Leistungen (Vermittlungsbudget) wie zum Beispiel:

  • Bewerbungskosten
  • Mobilitätskosten
  • Kosten für Arbeitsmittel
  • Kosten für Nachweise
  • Kosten zur Unterstützung der Persönlichkeit

1.2. Einstiegsgeld, um die Aufnahme einer selbstständigen oder sozialversicherungspflichtigen Arbeit zu fördern

1.3. Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

1.4. Leistungen der freien Förderung

1.5. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

1.6. Förderung der beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein)

Leistungen für Arbeits- und Ausbildungssuchende sind Ermessensleistungen, d.h. dass Sie keinen Anspruch auf die Leistung haben, sondern lediglich auf Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens.

2. Leistungen für Arbeitgeber

  • Eingliederungszuschuss 
  • Einstiegsqualifizierung (EQ)
  • Ausbildungszuschuss von behinderten oder schwerbehinderten Jugendlichen bei sozialversicherungspflichtiger Festanstellung (EGZ)
  • Förderinstrumente nach § 16e und § 16i SGB II

Seit 1. Januar 2019 können sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in Vollzeit oder Teilzeit auf Grundlage der neuen gesetzlichen Förderinstrumente gefördert werden. Die Förderung ist für alle Arbeitgeber unabhängig von Art, Branche, Rechtsform und Region möglich.

Nähere Informationen dazu finden sie hier:

3. Qualifizierungsmaßnahmen

  • Arbeitsgelegenheitsmaßnahme (AGH)
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Aktivierungsmaßnahmen)
  • Einstiegsqualifizierung EQ
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen AsaFlex