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Regelleistung

Ihr notwendiger Lebensunterhalt mit Ausnahme der Kosten für Unterkunft und Heizung wird in sogenannten Regelsätzen gewährt. Das bedeutet, dass die Regelleistung Ihre Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben pauschal abdeckt.

Seit 01.01.2024 gelten folgende Regelsätze:

  • 563,- Euro: Alleinstehende/Alleinerziehende; Personen mit minderjährigem Partner
  • 506,- Euro: Partner ab Beginn des 19. Lebensjahres
  • 451,- Euro: unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern
  • 471,- Euro: Kinder bis 18 Jahre
  • 390,- Euro: Kinder bis 14 Jahre
  • 357,- Euro: Kinder bis 6 Jahre