Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick zu den weitergehenden kommunalen Beratungsangeboten und Dienstleistungen.
Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen
Kinderbetreuungskosten werden übernommen
- Kosten für den Regelkindergarten erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter
- Verlängerte Öffnungszeiten können im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung oder im Rahmen einer Trainingsmaßnahme oder
- wenn Sie eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen, übernommen werden.
Kosten für häusliche Pflege können übernommen werden, wenn Sie eine Ausbildung oder eine Arbeit aufnehmen. Bitte beachten Sie hierbei: Pflichtleistungen anderer Sozialleistungsträger dürfen nicht durch kommunale Leistungen (2. Sozialgesetzbuch, Paragraph 16, Absatz 2, Satz 2) ersetzt werden.
Schuldnerberatung
Die Kosten für die Schuldnerberatung können übernommen werden,
- wenn es nicht möglich ist, aufgrund einer Überschuldung einer Arbeit nachzugehen.
- oder um einer Überschuldung entgegenzuwirken.
Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich um eine Beratung, nicht um eine Schuldenübernahme durch den Träger der Grundsicherung.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Schuldnerberatungsstelle des Landkreises wenden.
Psychosoziale Betreuung
Eine psychosoziale Betreuung kann notwendig sein,
- bevor Sie einer Ausbildung oder Arbeit nachgehen
- oder auch berufsbegleitend.
Sie können die Psychosoziale Betreuung in Anspruchn nehmen, sobald Sie einem unserer Fallmanagerinnen und Fallmanager zugewiesen wurden.
Zu beachten gilt: Die Psychosziale Betreuung gehört nicht zu den Leistungen der Rehabilitationsträger, der gesetzlichen Krankenversicherung und den Leistungen des 12. Sozialgesetzbuches.
Suchtberatung
Wenn Sie eine Suchtberatung benötigen, um eine Ausbildung oder eine Arbeit aufzunehmen, dann können diese Kosten übernommen werden.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die zuständige Beratungsstelle des Landkreises wenden.