Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Anspruchsberechtigte Personen für Bildung und Teilhabe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (2. Sozialgesetzbuch)
- Sozialhilfe (2. Sozialgesetzbuch)
- Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (nach Paragraphen 2 und 3)
- Kinderzuschlag (mit Kindergeld) aus dem Bundeskindergeldgesetz
- Wohngeld (und Kindergeld) nach dem Wohngeldgesetz
Sollten Sie keine dieser Leistungen erhalten, könnten Sie dennoch Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Gerne geben wir Ihnen Auskunft.