Einmalige Leistungen
Einmalige Leistungen werden ausschließlich für folgende Bedarfe erbracht:
- Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte. Sie umfasst Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Gardinen und Haushaltsgeräte.
- Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt. Sie umfasst übliche Kleidungsstücke im angemessenen Umfang.
Wichtig ist hierbei, dass es sich lediglich um Erstausstattungen, nicht um Ersatzbeschaffungen handeln darf.
- Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
Der Antrag zu diesen einmaligen Leistungen kann formlos gestellt werden.