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Einmalige Leistungen

Einmalige Leistungen werden ausschließlich für folgende Bedarfe erbracht:

  1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte. Sie umfasst Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Gardinen und Haushaltsgeräte.
     
  2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt. Sie umfasst übliche Kleidungsstücke im angemessenen Umfang.

    Wichtig ist hierbei, dass es sich lediglich um Erstausstattungen, nicht um Ersatzbeschaffungen  handeln darf.
     
  3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.

Der Antrag zu diesen einmaligen Leistungen kann formlos gestellt werden.