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Sozialversicherung

Grundsätzlich sind alle erwerbsfähigen (über 15 Jahre alt) SGB II Empfänger über das Jobcenter gesetzlich kranken- und pflegeversichert.

Krankenversicherung

Bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II werden Sie von uns bei Ihrer Krankenkasse pflichtversichert. Die Anmeldung erfolgt elektronisch an Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Sollten Sie SGB II Leistungen nur darlehensweise erhalten oder waren Sie zuvor privat krankenversichert, prüfen wir die darlehensweise Übernahme der Beiträge oder die Möglichkeiten der Übernahme Ihrer privaten Krankenversicherungsbeiträge im Basistarif.

Rentenversicherung

Ihre Zeiten im Bezug von Leistungen nach dem SGB II werden als Anrechnungszeiten anerkannt und der Deutschen Rentenversicherung jährlich übermittelt.