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Antrag auf amtl. Übertragung zur Trichinenprobenentnahme

bei Wildschweinen und Dachsen durch den/die Jäger/In

Sie haben zwei Möglichkeiten sich nach einer Trichinenschulung beauftragen zu lassen, damit Sie selbst Trichinenproben entnehmen dürfen und Wildursprungsmarken erhalten:

- Veterinäramt mit Ihrem ständig Wohnsitz

- Veterinäramt in dem Landkreis wo Sie jagen                                                                                                                          

Schauen Sie dabei, was für Sie günstiger erscheint. Denn das Wildbret muss sich bis zum Abschluss der Trichinenuntersuchung in dem Landkreis befinden, wo Sie die Trichinenprobe zur Untersuchung abgeben.

 

Antrag zur amtl. Übertragung der Trichinenprobenentnahme im Landkreis Waldshut: 

So beantragen Sie die amtl. Übertragung zur Trichinenprobenentnahme:

  • Laden Sie sich das benötigte Antragsformular hier herunter
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus 
  • Legen Sie dem Antrag eine Kopie von der Schulungsbescheinigung Trichinenprobenentnahme und eine Kopie vom gültigen Jagdschein (Ersichtlich muss sein: Jagdscheinnr., Adressseite, Lichtbild, Gültigkeit des Jagscheines) bei
  • Senden Sie den vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen an das Veterinäramt Waldshut

Nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit uns auf, gerade wenn Sie neu sind oder z.B. ein Revier pachten wollen. Jagdgäste z.B. auf Drückjagden benötigen in der Regel keine amtl. Übertragung.

Veterinäramt Waldshut, Im Wallgraben 34, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07751/86-5201, veterinaeramt@landkreis-waldshut.de